Grillunfälle vermeiden

 

Der Film stammt von Paulinchen e.V. einer Initiative für brandverletzte Kinder. Mehr zu diesem wirklich tollen Präventionsverein unter: http://www.paulinchen.de.

Hier noch einmal alle wesentlichen Tipps als Liste zum Nachlesen:

  • Grillgeräte standsicher und in sicherer Entfernung von brennbaren Stoffen aufstellen.
  • Niemals Spiritus oder andere Brandbeschleunigern verwenden! Weder zum Anzünden noch zum Nachschütten auf zu langsam brennende Grillkohle / Briketts.
  • Nur feste Grillanzünder aus dem Fachhandel verwenden.
  • Den Grill nicht unbeaufsichtigt lassen.
  • Den Grill nicht von Kindern bedienen oder anzünden lassen.
  • Kinder nicht in der Reichweite des Grills spielen lassen. Der Sicherheitsabstand sollte mindestens 2 bis 3 Meter betragen.
  • Grillfeuer und die Glut nach dem Grillen vollständig löschen und auskühlen lassen. Auch dabei den Grill nicht unbeaufsichtigt lassen.
  • Geeignete Löschmittel (Feuerlöscher oder Löschdecke) zum Löschen des Grillfeuers bereithalten.
  • Brennendes Fett niemals mit Wasser, sondern immer durch Abdecken löschen.
  • Nicht in geschlossenen Räumen grillen und den Grill niemals zum Auskühlen ins Zimmer/in die Wohnung stellen - Es besteht akute Vergiftungsgefahr (Kohlenmonoxidvergiftung)!

Wichtigste Erste-Hilfe-Maßnahme bei Verbrennungen: Die verbrannten Stellen sofort für 10 bis 15 Minuten mit Wasser (nicht kälter als 15°C) kühlen und den Notarzt rufen beziehungsweise den Arzt aufsuchen.

Die Feuerwehrsirene

Bis Ende der 1990er Jahre gab es viele Sirenen auf den Deutschen Häuserdächern. Diese dienten dem Zivilschutz und sollten einen möglichst großen Teil der Bevölkerung vor drohenden Gefahren warnen. Nach der Wiedervereinigung und dem Ende des kalten Krieges erschien es dann unnötig die Bevölkerung über Sirenen alarmieren zu müssen. Defekte Sirenen wurden in der Folge nicht mehr repariert und mancherorts erfolgte sogar der komplette der Rückbau der Warneinrichtung.

Obwohl die Technik heute veraltet anmuten mag, hat sie ihre Funktion auch in der Gegenwart nicht verloren. Als sich vor einigen Jahren bei der Firma Kraft-Food in Fallingbostel ein Gefahrgutunfall ereignete und sich eine vermeintlich giftige Wolke ausbreitete, wurde der Sirenenalarm ausgelöst. Obwohl dieser Fall zuvor nie geübt worden war, verhielt sich die Bevölkerung damals absolut richtig und informierte sich über das Radio oder das Internet über die aktuellen Geschehnisse. So konnten damals die wichtigen Warnmeldungen und Hinweise schnell an die Bevölkerung transportiert werden.

Auf Grund dieses Ereignisses fiel auch in unserer Samtgemeinde die Entscheidung die Sirenen in ihrer Funktion zu erhalten. Durch die Entscheidung, dass die Sirenen aktiv bleiben sollen, gibt es seit 2016 wieder Übungsalarme. Dieser findet jeweils am ersten Samstag im Monat um 12.00 Uhr statt. Die lange Zeit defekte Sirenen auf dem Dach des Molkerei-Verwaltungsgebäudes bei uns im Ort wurde im vergangenen Jahr repariert und verrichtet seitdem ebenfalls wieder Ihren Dienst.

Während des Probealarms ertönt ein 12-sekündiger Warnton. Bei einem scharfen Alarm mit einer tatsächlich drohenden Gefahr ertönt ein dauerhafter Heulton von etwa einer Minute. Ursache eines solchen Alarms kann beispielsweise ein Gefahrgutunfall oder ein größerer Brand mit extremer Rauchentwicklung in bewohnten Gebieten sein.

Außerdem wird die Sirene auch bei einem Vollalarm unserer Ortsfeuerwehr ausgelöst. Im Falle eines solchen Alarms ertönt ein einminütiger Intervall von je 12 Sekunden Warnton und 12 Sekunden Pause.

Kurz zusammengefasst heißt das:

  • Jeden ersten Samstag im Monat erfolgt um 12.00 Uhr ein kurzer Probealarm
  • Ein einminütiger Intervall von je 12 Sekunden Alarm und Pause im Wechsel bedeutet „Ihre Feuerwehr ist im Einsatz.
  • Ein einminütiger Daueralarmton weist auf eine Gefahr hin.

Wenn solch ein „Gefahrenalarm“ ausgelöst wird, sind alle Fenster zu schließen, das Radio einzuschalten und auf Durchsagen zu achten. Die Bevölkerung wird darüber informiert, was passiert ist und welchen Bereich dies betrifft. Zudem wird mitgeteilt, wie man sich ggf. vor dieser Gefahr schützen kann. Rufen Sie jedoch nicht die Notrufnummern 112 oder 110 an um sich zu informieren, diese Rufnummern sind nur für tatsächliche Notfälle zu nutzen. In keinem Falle ist der Sirenenalarm ein Grund zur Panik!

Weitere Maßnahmen:

Die nachfolgenden Verhaltensweisen sind in einem „Gefahrenalarm“ fast immer richtig und sollten daher nach Möglichkeit beachtet werden. Wenn das Sirenensignal ertönt, sollten Sie:

  • Das Radio einschalten und auf Durchsagen achten.
  • Fenster und Türen schließen.
  • Lüftungs- und Klimaanlagen ausschalten.
  • Nachbarn und ggf. Passanten verständigen.
  • Kinder ins Haus holen.
  • Behinderten und alten Menschen helfen.
  • Ggf. Passanten Schutz bieten.
  • Elektrogeräte ausschalten (Ausnahme ein Radio).
  • Auf Lautsprecherdurchsagen achten; Anweisungen von Polizei oder Feuerwehr befolgen.
  • Telefonverbindungen zu Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst und Behörden nicht durch Rückfragen blockieren.
  • Bei Beeinträchtigungen durch Rauch oder Gase nasse Tücher vor Mund und Nase halten. Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen Kontakt mit Hausarzt oder dem ärztlichen Notdienst aufnehmen.
  • Das Haus nicht verlassen. Es bietet mehr Schutz und Sicherheit als eine Flucht.

Falls man unterwegs ist:

  • Dem betroffenen Gebiet fernbleiben oder es verlassen (falls möglich).
  • Autofenster schließen.
  • Lüftung und Heizung abstellen.
  • Falls möglich ein Gebäude aufsuchen.

 

ENTWARNUNG wird über Radio und eventuell zusätzlich über Lautsprecher gegeben.

 

Warum wird die Feuerwehr über die Sirene alarmiert?

Im Landkreis Rotenburg werden Ortsfeuerwehren bei großen Einsätzen zusätzlich über die Sirenen alarmiert, um alle Feuerwehrleute über einen Einsatz zu informieren. Daher sieht die Standardprogrammierung der Sirenen eine Auslösung bei einem Vollalarm der Ortsfeuerwehr vor.

Übrigens - die Reaktivierung der Sirenen liegt bundesweit wieder im Trend. In vielen Städten werden die Sirenen wieder aktiviert, ausschließlich um die Bevölkerung schnell warnen zu können.

Die Rettungskarte

Beim einem Verkehrsunfall mit verletzten / eingeklemmten Personen zählt jede Sekunde. Jeder Unfall ist anders und auch jedes Kraftfahrzeug hat seine spezifischen Eigenheiten, die es bei einer Rettung zu berücksichtigen gilt. In den letzten Jahren hat die die technische Fortentwicklung (Karosserieversteifungen, verbesserte Stähle usw.) für mehr Fahrzeugsicherheit gesorgt. Doch leider ist eben diese Weiterentwicklung auch Schuld daran, das wir von den Rettungskräften länger brauchen um Menschen aus ihren verunfallten Fahrzeugen zu befreien.

Daher benötigen wir als Rettungskräfte schnelle und zuverlässige Auskunft über charakteristische technische Merkmale eines verunfallten Fahrzeuges.

An dieser Stelle kommt jetzt jeder Verkehrsteilnehmer selbst ins Spiel. Der ADAC hat vor einiger Zeit die Idee der Rettungskarte entwickelt.

Diese „Rettungskarte“ im DIN-A4-Format gehört aus unserer Sicht in jedes Auto. Sie enthält Angaben über die Position von Karosserieverstärkungen, Tank, Airbags, Gasgeneratoren, Steuergeräten usw. Auch zeigt sie, wo für uns von der Feuerwehr geeignete Schneidbereiche liegen. Um für Retter im Ernstfall greifbar zu sein, muss die Karte bei jedem Pkw hinter die Fahrer-Sonnenblende geklemmt werden.

Was ist also müssen sie jetzt tun?

  • Rettungskarte für das eigene Fahrzeug besorgen.
    • Gibt es als Download-Link beim ADAC unter http://www.adac.de/Rettungskarte
    • Oder einfach in der Kfz-Werkstatt beim nächsten Besuch um die Aushändigung einer Karte bitten. 
  • Rettungskarte zusammen falten und hinter die Fahrer-Sonnenblende klemmen.
  • Schon fertig!
    • So einfach geht es und sie helfen uns und sich selbst, sollte es einmal zu einem Unfall kommen.

Wir würden uns sehr freuen, wenn sie auch ihren Freunden und Bekannten von dieser Weiterentwicklung im Bereich der Fahrzeugrettung berichten würden, damit möglichst bald jedes Kraftfahrzeug mit einer Rettungskarte unterwegs ist.

 

Allzeit gute und hoffentlich unfallfreie Fahrt ihre

Freiwillige Feuerwehr Elsdorf

Rauchmelder

Brandrauch steht bei Wohnungsbränden in Deutschland als Todesursache an erster Stelle. Bei rund 180.000 Bränden sterben jährlich bis zu 600 Menschen. Etwa 6000 Menschen erleiden schwere Verletzungen. Brandrauch tötet lautlos und überrascht viele Opfer im Schlaf. Besonders in der Entstehungsphase eines Wohnungsbrandes werden Atemgifte in hohen Konzentrationen freigesetzt. 95 Prozent aller Brandtoten sterben auf Grund des Brandrauches.

Brandrauchvergiftungen führen in wenigen Sekunden zur Bewusstlosigkeit und sehr schnell zum Tode. Kinder sind besonders gefährdet, da sie die Gefahren von Brandrauch noch nicht richtig einschätzen können.

Häufig sind technische Defekte der Auslöser eines Brandes. Rauchmelder können hier Katastrophen verhindern, da sie für eine sehr frühe Branderkennung sorgen.

Bei uns in Niedersachsen sind Rauchmelder seit dem 31.12.2015 in allen Wohnungen gesetzlich vorgeschrieben.

Dies gilt für:

  • Alle Schlaf- und Kinderzimmer.
  • Alle Flure, die als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen dienen.

Für den Einbau ist der Eigentümer, bzw. der Vermieter verantwortlich, für die Wartung der Mieter selbst.

Gesetzlich geregelt ist dies bei uns in der Niedersächsische Bauordnung.

ACHTUNG WICHTIG: Rauchmelder sind nach 10 Jahren rechtzeitig auszutauschen!

Mehr Informationen rund um das Thema Rauchmelder bietet die Internetseite: http://www.rauchmelder-lebensretter.de

Was jeder tun kann

In unserer Rubrik was jeder tun kann möchten wir allen Interessierten praktische Tipps und Tricks aus dem Bereich der Feuerwehren und Rettungsdienste näher bringen.

Wird die Feuerwehr gerufen, ist es leider häufig schon zu spät. Zu spät insbesondere für Vorsorge und Sicherheitsmaßnahmen, die vielleicht ein Unglück verhindert, zumindest aber dessen Ausmaß gemildert hätten.

Wir möchten alle gerne an unserem Wissen teilhaben lassen, da wir denken das dies für viele äußerst hilfreich sein könnte. Auch und vor allem im privaten Umfeld.

Die Rettungsgasse

Die Rettungsgasse ist auf mehr streifigen Richtungsfahrbahnen der Fahrweg der Rettungskräfte. Der Begriff der Rettungsgasse selbst kommt aus der Zeit der Einführung der Rettungsgasse in den 1980er Jahren. Leider müssen wir bei unseren Einsatzfahrten auf der BAB A1 immer wieder feststellen, dass viele Verkehrsteilnehmer nicht mit der Bildung der Rettungsgasse vertraut sind. Uns geht dann wertvolle Zeit verloren, die schlimmsten Falls Menschenleben kostet! Aus diesem Grund liefern wir hier noch einmal ausführlich alles Wissenswerte rund um die Rettungsgasse.

 Wo und wie die Rettungsgasse gebildet wird:

Quelle: Youtube.com / Autor: rettungsgasse.com

Die Rettungsgasse MUSS auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung in zwischen dem linken und dem rechts daneben liegenden Fahrstreifen freigehalten werden.

Dies gilt übrigens auch innerorts, wenn sich auf entsprechend ausgebauten Hauptverkehrsstraßen auf allen Fahrstreifen ein Stau gebildet hat und sich ein Einsatzfahrzeug mit Wegerecht nähert. Dieses wird auch dann versuchen, in der Rettungsgasse freie Bahn zu erhalten. 

Warum der Standstreifen für Einsatzkräfte nicht ausreicht:

Der Standstreifen wird von Einsatzkräften ungern benutzt. Hierfür gibt es verschiedene Gründe:

  • Er könnte nicht auf ganzer Länge ausgebaut sein.
  • Er könnte unvermutet durch liegengebliebene Fahrzeuge blockiert sein.
  • Für unsere großen Feuerwehrwehrfahrzeuge ist eine Nutzungs stets problematisch, da der Standstreifen nur wenig Raum zum Manövrieren bietet.

Grundsätzlich darf der Standstreifen von anderen Verkehrsteilnehmern nur in besonderen Fällen genutzt werden!

Das Gesetz zur Bildung einer Rettungsgasse:

Für die Bildung einer Rettungsgasse wird in Deutschland im § 11 Abs. 2 der StVO gesetzliche geregelt.

Wer die Rettungsgasse bei stockendem Verkehr nicht vorschriftsmäßig bildet, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 49 Abs. 1 Nr. 11 StVO) und muss mit einer Geldbuße oder einem Verwarnungsgeld rechnen. Bei schwerwiegenden Behinderungen kann unter Umständen eine strafrechtliche Verfolgung hinzukommen.

Weiteres Informationsmaterial

In unserem Donwloadbereich gibt es unter der Rubrik Info Material die Flyer Blaulicht und Martinshorn - was tun? und Stautipps die sich beide ebenfalls mit der Rettungsgasse beschäftigen.

Warum dieser Text:

Da sich in letzter Zeit die negavtiven Ereignisse im Zusmmanhang mit der Bildung der Rettungsgasse häuften hielten wir es für sinnvoll diesen Text zu veröffentlichen.

Hier nun ein paar Beispiele aus der letzten Zeit:

Zu guter / schlechter letzt noch ein abschreckendes Beispiel der Feuerwehr Delitzsch wie es NICHT geht!

Quelle: Youtube.com / Autor: mrstein49

Domeyer Infotruck zu Gast in Elsdorf

Seit einem Jahr ist die Firma Domeyer aus Bremen mit Ihrem Infotruck bei verschiedenen Wehren vor Ort.

Nach der Sommerpause beginnt nun am 31. August die Herbsttour des Infotrucks, auf der er am 08.09.2015 auch Halt bei uns in Elsdorf machen wird.

Laut Vorankündigung der Firma Domeyer besteht die Gelegenheit, sich über Neues und Bewährtes zu informieren. Einige spezielle Artikel werden dann im Infotruck für alle Interessierten bereit gehalten.

Im Truck sind zu finden:

  • Feuerwehr-Produkte und Produktneuheiten
    von Top Herstellern zum Sehen und Anfassen

  • Feuerwehrbekleidung und persönliche Schutzausrüstung
    zum Anprobieren und Kaufen.

Weitere Stationen der Herbsttour sind unter anderem:

31.08.2015 - Feuerwehrhaus Molbergen, Ginsterstraße 11
01.09.2015 - Feuerwehrhaus Schortens, Plaggestraße
02.09.2015 - Feuerwehrhaus Ostrhauderfehn, Liebigstraße 8
03.09.2015 - Feuerwehrhaus Bockhorn, Schulstraße 19
07.09.2015 - Feuerwehr Horneburg, Bleiche 2
08.09.2015 - Feuerwehr Elsdorf, Bargelweg
09.09.2015 - Feuerwehrtechnische Zentrale Schiffdorf, Zum Feldkamp
10.09.2015 - Feuerwehr Hüttenbusch, Schulstraße 1

(jeweils von 18:00 bis 20:00 Uhr)

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