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BBK: Cell Broadcast - Entwarnung jetzt möglich
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BBK: Cell Broadcast - Entwarnung jetzt möglich

Cord Behrens Informationen 26. November 2025 Zugriffe: 50
  • Warntag
  • Warnung der Bevölkerung
  • BBK
  • Cell Broadcast

Wie das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (kurz: BBK) am Dienstag, den 25. November 2025 mitteilte steht nun eine neue Funktion beim Cell Broadcast zur Verfügung. Bürgerinnen und Bürger können über den Mobilfunkdienst nun auch Entwarnungen erhalten. Diese Neuerung ist ein weiterer Meilenstein in der Weiterentwicklung von Cell Broadcast und dem deutschen Warnsystem. Die technische Umsetzung erfolgte durch das BBK und wurde von einer intensiven Testphase mit den Mobilfunknetzbetreibern begleitet. Dabei wurden die technischen Voraussetzungen der Cell Broadcast-Entwarnungsfunktion innerhalb des Bundeswarnsystems und der Systeme der Betreiber des Mobilfunknetzes ausgiebig erprobt.

„Der kontinuierliche Ausbau unserer Warnsysteme ist zentral für einen modernen Bevölkerungsschutz. Mit der neuen Entwarnungsfunktion wird Cell Broadcast noch verlässlicher und stärkt die Orientierung der Menschen im Krisenfall.“

betont BBK-Präsident Ralph Tiesler

BBK treibende Kraft bei Funktionserweiterung 

Eine Entwarnung über Cell Broadcast ist weder Bestandteil der Technischen Richtlinie DE-Alert noch von der, für alle EU-Mitglieder verbindlichen, rechtlichen Vorgabe „European Public Warning System“ (kurz: EU-Alert).

Cell Broadcast erfüllt somit nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen, mit der Funktionserweiterung geht das BBK sogar noch darüber hinaus. Durch diese Einführung baut das BBK gemeinsam mit seinen Partnern das Warnsystem in Deutschland kontinuierlich weiter aus – für den größtmöglichen Schutz für die Bevölkerung. Zu einer Warnung gehört – abgesehen von möglichen Aktualisierungen im Falle einer Änderung der Gefahrensituation – auch immer eine Entwarnung. Das schafft Klarheit und vervollständigt den Warnzyklus. Denn nur so erfahren die Bürgerinnen und Bürger, wann eine bestimmte Gefahr vorüber ist. Die Entwarnung über Cell Broadcast wurde seit der Implementierung des Warnkanals auf Initiative des BBK hin realisiert. 

Abweichende Warnstufe bei Entwarnung

Aktualisierungen und Entwarnung werden grundsätzlich über die gleichen Warnkanäle verbreitet wie zuvor die Warnung.

Die Warnstufe ist dabei identisch. Bei Cell Broadcast gibt es eine Abweichung: Um die Geräuschbelastung zu reduzieren, werden hier Entwarnungen automatisch in der niedrigsten Warnstufe (Warnstufe 3:Gefahreninformation) ausgegeben.

Das BBK empfiehlt Nutzerinnen und Nutzern, das Smartphone so zu konfigurieren, dass auch die Warnstufe 3 aktiviert ist.

Cell Broadcast: standortbezogen und anonym 

Für Cell Broadcast-Warnungen wird eine Standardtechnologie des Mobilfunknetzes genutzt: Handys und Smartphones registrieren sich automatisch in einer sogenannten Funkzelle, über die ein Netzempfang hergestellt wird. Der Vorteil dabei ist, dass so alle Personen anonym erreicht werden können. Somit wird eine schnelle und unkomplizierte Warnung ermöglicht. Auch bei der Entwarnung werden Cell Broadcast-Nachrichten standortbezogen und anonym ausgesendet.

Hintergrund

Seit dem 23. Februar 2023 können alle Lagezentren der Bundesländer eine Warnung über Cell Broadcast auslösen.

Die Implementierung in den Warnmix stellt eine wichtige Erweiterung der in Deutschland verwendeten Warnkanäle, wie zum Beispiel Sirenen, Radio und Fernsehen, Warn-Apps oder digitale Stadtinformationstafeln dar. Über keinen anderen Kanal werden mehr Menschen erreicht.

FUKnews 3-2025
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FUKnews 3-2025

Cord Behrens Informationen 25. November 2025 Zugriffe: 56
  • FUK
  • UVV
  • Unfallverhütung
  • FUKnews
  • FUK Niedersachsen

Mit Der Ausgabe Nr. 3 2025 ist die neue Ausgabe der FUKnews online erschienen. Zu finden ist die neue Ausgabe in Form einer PDF-Datei auf der Homepage der FUK Niedersachsen und zusätzlich auch im Downloadbereich unserer Homepage.

Themen der aktuellen Ausgabe sind unter anderem Brände bei Stromspeichern, Feuerwehreinsätze nach Extremwetterereignissen und im Bereich Prävention die Vermeidung von Legionellen in Feuerwehrhäusern.

Wir wünschen euch viel Spaß beim Lesen des Magazins.

Gemeinsamer TH-Übungsdienst
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Gemeinsamer TH-Übungsdienst

Cord Behrens Unsere Wehr 16. November 2025 Zugriffe: 73
  • Einsatzübung
  • Technische Hilfeleistung
  • Zusammenarbeit
  • Gemeindeübergreifend

Am 14.11.2025 fand trotz regnerischen Wetters ein gemeinsamer Übungsdienst unserer Wehr mit der Freiwilligen Feuerwehr Hetzwege statt. Im Mittelpunkt stand dabei der gezielte Einsatz technischer Hilfeleistungsgeräte bei Verkehrsunfällen. Ziel der Übung war es, die Fähigkeiten der Einsatzkräfte im Umgang mit hydraulischen Rettungsgeräten, Stabilisierungs- und Sicherungsmaterialien sowie der patientengerechten Rettung zu vertiefen.

Nach einer kurzen theoretischen Einweisung wurde ein Einsatzszenario mit einem verunfallten PKW simuliert. Die Teilnehmer übten unter realitätsnahen Bedingungen das Sichern und Stabilisieren eines Unfallfahrzeuges. Den Einsatz von Schere und Spreizer sowie das Öffnen des Fahrzeuges zur Befreiung eingeklemmter Personen.

Besonderer Wert wurde bei der Übung auf die Kommunikation der Einsatzkräfte beim parallelen Einsatz mehrerer Hydraulischer Rettungssätze gelegt. Die Übung verlief erfolgreich und zeigte, dass die Mitglieder der zwei Feuerwehren mit den technischen Geräten sicher und zügig umgehen können. Insgesamt war dieser Übungsdienst eine wichtige Auffrischung und Festigung der Kenntnisse im Bereich der technischen Hilfeleistung bei Verkehrsunfällen.

In unserem Fotoalbum gibt es ein paar Bilder, die im Verlauf dieser Übung entstanden sind.

Neue Fachempfehlung: „Gefahren und Herausforderungen für Feuerwehren bei Munitionstransporten“
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Neue Fachempfehlung: „Gefahren und Herausforderungen für Feuerwehren bei Munitionstransporten“

Cord Behrens Informationen 06. November 2025 Zugriffe: 95
  • DFV
  • AGBF Bund
  • Fachempfehlung

In seiner Pressemitteilung vom 28.10.2025 macht der Deutsche Feuerwehrverbandes (DFV) auf die Veröffentlichung einer neuen Fachempfehlung aufmerksam. Diese beschäftigt sich mit den „Gefahren und Herausforderungen für Feuerwehren bei Munitionstransporten“.

Begründet wird die Erstellung dieser Fachempfehlung mit der veränderten Sicherheitslage in Europa und dem damit verbundenen wieder verstärkten Transport militärischer Güter und Munition im öffentlichen Verkehrsraum. In der Folge können sich für die Feuerwehren daraus  entsprechende Einsatzlagen ergeben. Im Fachausschuss „Einsatz und Taktik der deutschen Feuerwehren“ wurde die neue Fachempfehlung erstellt. Der Fachausschuss ist ein gemeinsames Gremium der Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland (AGBF Bund) und des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV).

„Mit der neuen Fachempfehlung sollen den Einsatzkräften die Besonderheiten und Herausforderungen bei einem Einsatz mit Munitionstransporten aufgezeigt werden. Die Fachempfehlung bezieht sich nur auf konventionelle Munition, die in Friedenszeiten transportiert wird. Sie ist nicht als Handlungsanweisung gedacht; die darin enthaltenen Informationen und Empfehlungen können zur weiteren Ausarbeitung von eigenen Vorgehensweisen genutzt werden“, erläutert DFV-Vizepräsident Dr. Frank Kämmer.

Das neunseitige Dokument behandelt die Themen Transport von Munition, Gefahrenpotential, Klassifizierung und Kennzeichnung von Munition, Gefahrgutunterklassen, Kennzeichnung von Munitionsverpackungen, Kennzeichnungen von Fahrzeugen für den Transport von Munition, Verhalten der Einsatzkräfte bei einem Unfall oder Zwischenfall sowie ein entsprechendes Quellenverzeichnis.

Die Fachempfehlung steht ab sofort auf der DFV-Homepage unter der Adresse https://www.feuerwehrverband.de/fachliches/publikationen/fachempfehlungen/ zusammen mit allen anderen gültigen Fachempfehlungen des DFV zum Download zur Verfügung.

Vogelgrippe im Landkreis Rotenburg (Wümme)
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Vogelgrippe im Landkreis Rotenburg (Wümme)

Cord Behrens Unsere Wehr 02. November 2025 Zugriffe: 136
  • Landkreis Rotenburg (Wümme)
  • Veterinäramt
  • Vogelgrippe

Seitdem es Ende Oktober den ersten Nachweis der Vogelgrippe in unserem Landkreis gab, ist es inzwischen zu zwei Ausbrüchen in Geflügelbetrieben in unserem Landkreis gekommen. Seit dem 31.10.2025 besteht zum Schutz der Tierbestände in unserem Landkreis die Stallpflicht für Geflügel.

Generell sollten tote oder kranke Vögel nicht angefasst oder mitgenommen werden.

Benimmt sich ein Vogel seltsam und erscheint krank, lassen Sie ihn bitte in Ruhe. In diesem Fall muss nichts weiter veranlasst werden. Im Kreislauf der Natur ist das Sterben einzelner Tiere ein normaler Vorgang. Besonders im Winter sterben alte und kranke Tiere durch Kälte oder durch schlechte Ernährung häufiger als in anderen Jahreszeiten.
Deshalb muss nicht jeder tote Vogel an Geflügelpest gestorben sein!

Erst wenn mehrere Wildvögel tot aufgefunden werden, oder wenn Sie einen toten Wildvogel auf Ihrem Privatgrundstück oder an einem öffentlichen Ort finden, sollte die zuständige Gemeinde verständigt werden. In unserem Fall wäre dies die Samtgemeinde Zeven: Tel. 04281 716-0, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Umfassende Informationen zur Geflügelpest und der aktuellen Situation in unserem Landkreis gibt es auf einer eigens eingerichteten Webseite des Veterinäramtes unserer Ladkreises.

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