Verfasst von Cord Behrens. Veröffentlicht in Informationen
Das Niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz hat seine Informationen für Feuerwehren und Einsatzkräfte zum Corona-Virus aktualisiert. Dies ist auch einer Mitteilung der NABK.niedersachsen.de Webseite in der Rubrik Aktuelles zu entnehmen.
Hinweise zur Einsatzbereitschaft Feuerwehren (Stand: 22.01.2021) (PDF-Dokument)
Die Wesentlichen Änderungen betreffen hierbei die folgenden Punkte:
- Anpassung der Mund Nase Bedeckung in mindestens OP-Maske und ergänzende Regelungen zum Schutzniveau
- Aufnahme des Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz
- Hinweise zur kommissarischen Wahrnehmung von Funktionen
Damit die Änderungen zum vorhergehenden Erlass v. 18.12.2020 erkennbar sind, gibt es zur Arbeitserleichterung ein Dokument, in dem die Änderungen der Hinweise zur Einsatzbereitschaft Feuerwehren hervorgehoben sind.
Darüber hinaus gibt es auch noch die folgenden weiter führenden Dokumente:
Alle hier aufgeführten Links führen übrigens direkt zu den Dokumenten auf der nabk.niedersachsen.de Webseite.
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Verfasst von Cord Behrens. Veröffentlicht in Informationen
Die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen (gültig ab dem 10.01.2021) ist am Ende der KW1 bekannt gemacht worden. Dies hat natürlich auch Auswirkungen auf den Lehrgangsbetrieb im NLBK. Dazu ist ebenfalls seit Ende der KW1 die unten stehende Mitteilung auf der Webseite des NLBK zu finden:
Liebe Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden, liebe Feuerwehrangehörige,
am 05.01.2021 haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer zusammen mit der Bundesregierung eine Fortführung des Lockdowns bis zum 31.01.2021 beschlossen.
Die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen (Gültigkeit ab dem 10.01.2021) ist heute mit seinen geplanten Inhalten bekannt gemacht worden. Unser Ziel ist es für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie das Personal des NLBK einen größtmöglichen Infektionsschutz zu gewährleisten und trotz allem die Belange in der notwendigen und unabdingbaren Ausbildung im Brand- und Katastrophenschutz zu gewährleisten.
Diese Beschlüsse und der darauf beruhende Erlass des für Inneres zuständigen Ministeriums haben nun folgende Auswirkungen auf den Lehrbetrieb des NLBK:
- Die Lehrgänge vom 11. bis 31.01.2021 werden abgesagt.
- Hiervon ausgenommen findet unter strengen Restriktionen ab dem 18.1.2021 die Laufbahnausbildung B4 und in der Folge auch die Ausbildungen B3 und B 5 statt.
- Ab 01.02. bis zum 01.04.2021 werden die Lehrgänge GF 1, ZF 1, Leiter einer FW als Distanzunterricht durchgeführt solange wie es das Infektionsgeschehen erforderlich macht. Sobald das Infektionsgeschehen und die verordneten Rahmenbedingungen es wieder zulassen, kann der Lehrbetrieb für diese Lehrgänge gemäß Lehrgangsplanung in Stufe 2 fortgesetzt werden.
- Die ZF 2 Lehrgänge können erst wieder durchgeführt werden, sobald das Infektionsgeschehen und die verordneten Rahmenbedingungen es wieder zulassen. Eine virtuelle Durchführung im Distanzunterricht ist nicht möglich.
- Die Lehrgänge VF werden ab dem 01.02. bis zum 01.04.2021 abgesagt, weil kein Distanzunterricht möglich ist. Die Lehrgänge werden im 2. Halbjahr 2021 nachgeholt.
- Vom 01.02.2021 bis 01.04.2021 finden keine Lehrgänge in der technischen Hilfeleistung und für den Gruppenführer Modul 2 aufgrund der praktischen Inhalte statt. Für die ab 15.02.2021 geplanten Gruppenführer Modul 2 Lehrgänge werden Lehrgänge Gruppenführer Modul 1 (Theorie) angeboten. Als Ausgleich werden im zweiten Halbjahr schwerpunktmäßig Lehrgänge Gruppenführer Modul 2 angeboten, sodass der zeitnahe Abschluss der Gruppenführerausbildung ermöglicht wird. Unterstützt wird diese Maßnahme durch die Einführung der virtuellen Ausbildung für die Lehrgänge Gruppenführer Modul 1.
Wir bedauern, diese weitreichenden Entscheidungen treffen zu müssen und bitten hierfür um Ihr Verständnis.
Den Text findet ihr ansonsten auch an dieser Stelle auf der NLBK-Homepage.
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Verfasst von Cord Behrens. Veröffentlicht in Förderverein
Im Jahr 2021 wird erneut das von unserer Wehr ausgerichtete Osterfeuer nicht statt finden können.
Das Sammeln der Tannenbäume, welches ja traditionell am 2. Samstag im Januar durch unsere Jugendfeuerwehr erfolgt wird auf Grund der Beschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in diesem Jahr statt von unserer Jugendfeuerwehr durch Mitglieder und Helfer unseres Fördervereins durchgeführt. Dabei freut es uns sehr, dass wir mit der Firma Otten BioTech aus Wehldorf einen Partner gewinnen konnten, der sich dank seiner Erfahrung im Bereich der Kompostierung um eine nachhaltige Verwertung der gesammelten Bäume kümmern wird. Das Ortskommando der Feuerwehr ist froh, dass Dank des Engagements unseres Fördervereins und seiner Unterstützer und trotz des geltenden Lockdowns diese in Elsdorf von vielen lieb gewonnene Tradition aufrechterhalten werden kann.
Wir werden die Tannenbaum-Sammlung am 09.01.2021 ab 10:00 Uhr durchführen. Bäume welche wir an diesem Tag entsorgen sollen sind hierfür pünktlich und gut sichtbar am Straßenrand abzulegen.
Auf Grund der bereits erwähnten Absage des Osterfeuers ist es in diesem Jahr nicht möglich Tannenbäume, Strauch- oder Buschschnitt zum Osterfeuerplatz zu bringen. Statt dessen ist hierfür der Grünschnittsammelplatz der Samtgemeinde in der Frankenbosteler Straße zu nutzen.
Kleine Zusatz-Info: Wie einer Mitteilung der Samtgemeinde vom 18.12.2020 zu entnehmen ist, gibt es jeweils am Mittwoch den 06. und 13. Januar 2021 die Möglichkeit von 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr den Sammelplatz zusätzlich zu den normalen Öffnungszeiten auf zu suchen.
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