Die Rettungsgasse ist auf mehr streifigen Richtungsfahrbahnen der Fahrweg der Rettungskräfte. Der Begriff der Rettungsgasse selbst kommt aus der Zeit der Einführung der Rettungsgasse in den 1980er Jahren. Leider müssen wir bei unseren Einsatzfahrten auf der BAB A1 immer wieder feststellen, dass viele Verkehrsteilnehmer nicht mit der Bildung der Rettungsgasse vertraut sind. Uns geht dann wertvolle Zeit verloren, die schlimmsten Falls Menschenleben kostet! Aus diesem Grund liefern wir hier noch einmal ausführlich alles Wissenswerte rund um die Rettungsgasse.
Wo und wie die Rettungsgasse gebildet wird:
Quelle: Youtube.com / Autor: rettungsgasse.com
Die Rettungsgasse MUSS auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung in zwischen dem linken und dem rechts daneben liegenden Fahrstreifen freigehalten werden.
Dies gilt übrigens auch innerorts, wenn sich auf entsprechend ausgebauten Hauptverkehrsstraßen auf allen Fahrstreifen ein Stau gebildet hat und sich ein Einsatzfahrzeug mit Wegerecht nähert. Dieses wird auch dann versuchen, in der Rettungsgasse freie Bahn zu erhalten.
Warum der Standstreifen für Einsatzkräfte nicht ausreicht:
Der Standstreifen wird von Einsatzkräften ungern benutzt. Hierfür gibt es verschiedene Gründe:
- Er könnte nicht auf ganzer Länge ausgebaut sein.
- Er könnte unvermutet durch liegengebliebene Fahrzeuge blockiert sein.
- Für unsere großen Feuerwehrwehrfahrzeuge ist eine Nutzungs stets problematisch, da der Standstreifen nur wenig Raum zum Manövrieren bietet.
Grundsätzlich darf der Standstreifen von anderen Verkehrsteilnehmern nur in besonderen Fällen genutzt werden!
Das Gesetz zur Bildung einer Rettungsgasse:
Für die Bildung einer Rettungsgasse wird in Deutschland im § 11 Abs. 2 der StVO gesetzliche geregelt.
Wer die Rettungsgasse bei stockendem Verkehr nicht vorschriftsmäßig bildet, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 49 Abs. 1 Nr. 11 StVO) und muss mit einer Geldbuße oder einem Verwarnungsgeld rechnen. Bei schwerwiegenden Behinderungen kann unter Umständen eine strafrechtliche Verfolgung hinzukommen.
Weiteres Informationsmaterial
In unserem Donwloadbereich gibt es unter der Rubrik Info Material die Flyer Blaulicht und Martinshorn - was tun? und Stautipps die sich beide ebenfalls mit der Rettungsgasse beschäftigen.
Warum dieser Text:
Da sich in letzter Zeit die negavtiven Ereignisse im Zusmmanhang mit der Bildung der Rettungsgasse häuften hielten wir es für sinnvoll diesen Text zu veröffentlichen.
Hier nun ein paar Beispiele aus der letzten Zeit:
- Nord-West-Media TV 08.10.2012: Vollsperrung, kilometerlanger Stau, Feuerwehr kämpft sich durch Rettungsgasse
- Nonstop News 21.09.2012: Sattelzug rammt in Schwertransporter auf Pannenstreifen und prallt danach in Lärmschutzwand
- Süddeutsche 23.08.2012: Busunfall auf der A92 Wertvolle Minuten verloren
Zu guter / schlechter letzt noch ein abschreckendes Beispiel der Feuerwehr Delitzsch wie es NICHT geht!
Quelle: Youtube.com / Autor: mrstein49