Rauchmelder

Brandrauch steht bei Wohnungsbränden in Deutschland als Todesursache an erster Stelle. Bei rund 180.000 Bränden sterben jährlich bis zu 600 Menschen. Etwa 6000 Menschen erleiden schwere Verletzungen. Brandrauch tötet lautlos und überrascht viele Opfer im Schlaf. Besonders in der Entstehungsphase eines Wohnungsbrandes werden Atemgifte in hohen Konzentrationen freigesetzt. 95 Prozent aller Brandtoten sterben auf Grund des Brandrauches.

Brandrauchvergiftungen führen in wenigen Sekunden zur Bewusstlosigkeit und sehr schnell zum Tode. Kinder sind besonders gefährdet, da sie die Gefahren von Brandrauch noch nicht richtig einschätzen können.

Häufig sind technische Defekte der Auslöser eines Brandes. Rauchmelder können hier Katastrophen verhindern, da sie für eine sehr frühe Branderkennung sorgen.

Bei uns in Niedersachsen sind Rauchmelder seit dem 31.12.2015 in allen Wohnungen gesetzlich vorgeschrieben.

Dies gilt für:

  • Alle Schlaf- und Kinderzimmer.
  • Alle Flure, die als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen dienen.

Für den Einbau ist der Eigentümer, bzw. der Vermieter verantwortlich, für die Wartung der Mieter selbst.

Gesetzlich geregelt ist dies bei uns in der Niedersächsische Bauordnung.

ACHTUNG WICHTIG: Rauchmelder sind nach 10 Jahren rechtzeitig auszutauschen!

Mehr Informationen rund um das Thema Rauchmelder bietet die Internetseite: http://www.rauchmelder-lebensretter.de

Was jeder tun kann

In unserer Rubrik was jeder tun kann möchten wir allen Interessierten praktische Tipps und Tricks aus dem Bereich der Feuerwehren und Rettungsdienste näher bringen.

Wird die Feuerwehr gerufen, ist es leider häufig schon zu spät. Zu spät insbesondere für Vorsorge und Sicherheitsmaßnahmen, die vielleicht ein Unglück verhindert, zumindest aber dessen Ausmaß gemildert hätten.

Wir möchten alle gerne an unserem Wissen teilhaben lassen, da wir denken das dies für viele äußerst hilfreich sein könnte. Auch und vor allem im privaten Umfeld.

Die Rettungsgasse

Die Rettungsgasse ist auf mehr streifigen Richtungsfahrbahnen der Fahrweg der Rettungskräfte. Der Begriff der Rettungsgasse selbst kommt aus der Zeit der Einführung der Rettungsgasse in den 1980er Jahren. Leider müssen wir bei unseren Einsatzfahrten auf der BAB A1 immer wieder feststellen, dass viele Verkehrsteilnehmer nicht mit der Bildung der Rettungsgasse vertraut sind. Uns geht dann wertvolle Zeit verloren, die schlimmsten Falls Menschenleben kostet! Aus diesem Grund liefern wir hier noch einmal ausführlich alles Wissenswerte rund um die Rettungsgasse.

 Wo und wie die Rettungsgasse gebildet wird:

Quelle: Youtube.com / Autor: rettungsgasse.com

Die Rettungsgasse MUSS auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung in zwischen dem linken und dem rechts daneben liegenden Fahrstreifen freigehalten werden.

Dies gilt übrigens auch innerorts, wenn sich auf entsprechend ausgebauten Hauptverkehrsstraßen auf allen Fahrstreifen ein Stau gebildet hat und sich ein Einsatzfahrzeug mit Wegerecht nähert. Dieses wird auch dann versuchen, in der Rettungsgasse freie Bahn zu erhalten. 

Warum der Standstreifen für Einsatzkräfte nicht ausreicht:

Der Standstreifen wird von Einsatzkräften ungern benutzt. Hierfür gibt es verschiedene Gründe:

  • Er könnte nicht auf ganzer Länge ausgebaut sein.
  • Er könnte unvermutet durch liegengebliebene Fahrzeuge blockiert sein.
  • Für unsere großen Feuerwehrwehrfahrzeuge ist eine Nutzungs stets problematisch, da der Standstreifen nur wenig Raum zum Manövrieren bietet.

Grundsätzlich darf der Standstreifen von anderen Verkehrsteilnehmern nur in besonderen Fällen genutzt werden!

Das Gesetz zur Bildung einer Rettungsgasse:

Für die Bildung einer Rettungsgasse wird in Deutschland im § 11 Abs. 2 der StVO gesetzliche geregelt.

Wer die Rettungsgasse bei stockendem Verkehr nicht vorschriftsmäßig bildet, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 49 Abs. 1 Nr. 11 StVO) und muss mit einer Geldbuße oder einem Verwarnungsgeld rechnen. Bei schwerwiegenden Behinderungen kann unter Umständen eine strafrechtliche Verfolgung hinzukommen.

Weiteres Informationsmaterial

In unserem Donwloadbereich gibt es unter der Rubrik Info Material die Flyer Blaulicht und Martinshorn - was tun? und Stautipps die sich beide ebenfalls mit der Rettungsgasse beschäftigen.

Warum dieser Text:

Da sich in letzter Zeit die negavtiven Ereignisse im Zusmmanhang mit der Bildung der Rettungsgasse häuften hielten wir es für sinnvoll diesen Text zu veröffentlichen.

Hier nun ein paar Beispiele aus der letzten Zeit:

Zu guter / schlechter letzt noch ein abschreckendes Beispiel der Feuerwehr Delitzsch wie es NICHT geht!

Quelle: Youtube.com / Autor: mrstein49

Domeyer Infotruck zu Gast in Elsdorf

Seit einem Jahr ist die Firma Domeyer aus Bremen mit Ihrem Infotruck bei verschiedenen Wehren vor Ort.

Nach der Sommerpause beginnt nun am 31. August die Herbsttour des Infotrucks, auf der er am 08.09.2015 auch Halt bei uns in Elsdorf machen wird.

Laut Vorankündigung der Firma Domeyer besteht die Gelegenheit, sich über Neues und Bewährtes zu informieren. Einige spezielle Artikel werden dann im Infotruck für alle Interessierten bereit gehalten.

Im Truck sind zu finden:

  • Feuerwehr-Produkte und Produktneuheiten
    von Top Herstellern zum Sehen und Anfassen

  • Feuerwehrbekleidung und persönliche Schutzausrüstung
    zum Anprobieren und Kaufen.

Weitere Stationen der Herbsttour sind unter anderem:

31.08.2015 - Feuerwehrhaus Molbergen, Ginsterstraße 11
01.09.2015 - Feuerwehrhaus Schortens, Plaggestraße
02.09.2015 - Feuerwehrhaus Ostrhauderfehn, Liebigstraße 8
03.09.2015 - Feuerwehrhaus Bockhorn, Schulstraße 19
07.09.2015 - Feuerwehr Horneburg, Bleiche 2
08.09.2015 - Feuerwehr Elsdorf, Bargelweg
09.09.2015 - Feuerwehrtechnische Zentrale Schiffdorf, Zum Feldkamp
10.09.2015 - Feuerwehr Hüttenbusch, Schulstraße 1

(jeweils von 18:00 bis 20:00 Uhr)

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