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Sicherer Umgang mit E-Bike Akkus

Die Nutzung von E-Bikes steigt unverändert an. Immer mehr Menschen nutzen die Räder mit der praktischen "Trethilfe", um kurze und weite Strecken zurückzulegen. Die elektrischen Akkus der Fahrräder mit ihrer großen Energiedichte erfordern eine gewisse Umsicht im Umgang, damit es nicht zu einem Unglück kommt. Deutschlandweit müssen immer häufiger Feuerwehren ausrücken, um durch E-Bike-Akkus verursachte Brände zu löschen. Teilweise haben solche Brände weitreichende Folgen. So zum Beispiel ein Brand in Hannover im Jahr 2017, bei dem in der Folge einen Parkhausbrand mit einer halben Million Euro Schaden ausgelöst wurde. Das das Thema im warsten Sinne des Wortes "brandaktuell" ist zeigt der Brand eines E-Nike Akkus am 17.05.2024 in Westerstede, über das der NDR berichtete.

Im Verhältnis zu den Nutzungszahlen von E-Bike-Akkus brennen diese Akkus recht selten. Es ist trotzdem ratsam, ein paar Dinge zu beachten und damit dem Vorbeugenden Brandschutz bei der Nutzung der Akkus Rechnung zu tragen. Aus diesem Grund haben wir hier einmal ein Tipps und Hinweise für den umsichtigen Umgang mit den Akkus zusammengestellt.

  • Die Akkus von E-Bikes, Pedelecs oder E-Scootern sollten niemals unbeaufsichtigt geladen werden.
  • Während des Ladevorganges sollte in regelmäßigen Abständen nach dem Rechten geschaut werden.
  • Sie sollten auch nicht über Nacht am Ladegerät angeschlossen bleiben.
  • Zum Laden sollte ausschließlich Originalzubehör oder vom Hersteller zugelassene Ersatzprodukte genutzt werden.
  • Es ist des Weiteren ratsam, den Akku außerhalb der Wohnung oder des Hauses zu laden. – hierfür bieten sich, eher Terrassen, Balkone oder Garagen als Laderäume an.
  • Gibt es die räumlichen Möglichkeiten nicht, sollte der Akku auf gar keinen Fall in Fluchtwegen oder Treppenräumen geladen werden. Diese Räume werden schließlich in den seltenen Fällen eines Brandes benötigt, um sich sicher aus dem Gebäude retten zu können.
  • Beschädigte, heruntergefallene oder aufgeblähte Akkus sollten keinesfalls genutzt und schon gar nicht geladen werden.
  • Am sichersten ist der Ladevorgang auf einem gefliesten Boden, Estrich oder auch einer feuerfesten Unterlage.
  • Ungewöhnliche Zeichen während des Ladevorganges wie eine starke Hitzentwicklung, die Verformung des Akkus oder der Austritt von Flüssigkeiten erfordern eine sofortige Reaktion: Die Stromzufuhr sollte sofort unterbrochen werden.
  • Akkus sollten bei einer Temperatur zwischen 20 und 30°C“ geladen werden. Frost, direkte Sonneneinstrahlung oder Hitzequellen in unmittelbarer Nähe gilt es aus diesem Grund zu vermeiden.
  • Wird ein Akku nicht benötigt, kann er am sichersten an einem trockenen Ort, bei Raumtemperatur und mit ausreichendem Abstand zu brennbaren Materialien gelagert werden.

Falls es trotz aller Vorsicht doch zu einem Akkubrand kommen sollte, dann rufen Sie sofort den Notruf und unternehmen sie selbst keine Versuche das Feuer zu löschen. Auf Grund von beim Brand entstehenden giftigen Gasen, ätzenden Substanzen und einer möglichen Verpuffung geht von einem brennenden Akku eine hohe Gefahr aus! Ein solcher Brand wird auf Grund seiner vermeintlich geringen Größe leider oft unterschätzt.

Bevor ein Akku überhaupt brennt, entwickelt sich in der Regel starke Hitze und Rauch. Wenn möglich sollte der Akku dann unverzüglich ins Freie gebracht werden, um weiteren Schaden abzuwenden. An aller erster Stelle sollte jedoch immer der Schutz der eigenen Unversehrtheit stehen!

Diese Tipps bzw. Handlungsgrundsätze lassen sich grundsätzlich auf alle Akkus übertragen, egal ob Akkus für Elektrokleingeräte oder auch Handys. Der einzige Unterschied ist, das bei den kleineren Akkus auf Grund der reduzierten Größe und der somit geringeren darin gespeicherten Energiemenge die potentielle Gefahr entsprechend kleiner ist.

CO-Vergiftungsgefahr mit Langzeitschäden durch Kamine und Öfen - Ein CO-Melder hilft!

Copyright: Initiative zur Prävention von Kohlenmonoxid-VergiftungenMit Beginn der Kamin- und Ofenzeit steigt die Gefahr einer Vergiftung durch Kohlenmonoxid (CO) in den eigenen vier Wänden. Besonders fatal: die Beschwerden einer CO-Vergiftung ähneln anfangs denen einer normalen Erkältung. Betroffene werden vom Hausarzt dann mit Grippe-Medikamenten versorgt oder lassen sich auf COVID-19 testen – und legen sich zuhause schlafen, wo die lautlose Gefahr auf sie wartet. Im schlimmsten Fall wachen die Opfer nicht mehr auf. Viele andere tragen ernsthafte gesundheitliche Schäden davon.

Langzeitschäden bei CO-Vergiftungen

Die Langzeitfolgen einer Kohlenmonoxid-Vergiftung sind vielfach unbekannt. So erleiden zehn Prozent aller Vergifteten innerhalb von 56 Monaten einen Herzinfarkt, während etwa ein Drittel der mäßig bis schwer vergifteten Patienten Herzfunktionsstörungen aufweist. Auch Psychosen bis hin zu Lähmungen und Parkinson kommen immer wieder vor. Auffällig ist eine erhöhte Langzeitsterblichkeit von rund 8,4 % im Vergleich zur Kontrollgruppe mit 1,6 %.

Häufige Ursachen sind verstopfte Abgasrohre und Schornsteine

Jeder vierte Haushalt in Deutschland betreibt einen offenen Kamin, Kaminofen oder Kachelofen. Verstopfte und blockierte Abgasrohre und Schornsteine, eine mangelnde Wartung oder die unsachgemäße Nutzung können lebensbedrohliche CO-Konzentrationen verursachen.

Vergiftungsgefahr erfolgreich bekämpfen

Neben der Wartung von Gasthermen, Heizkesseln und Lüftungssystemen durch einen Fachbetrieb, sowie der gesetzlich vorgeschriebenen wiederkehrenden Messung und Abgaswegeüberprüfung durch den Schornsteinfeger lässt sich das Vergiftungsrisiko durch die Installation von CO-Warnmeldern deutlich minimieren. Die Geräte sorgen auch zwischen den Überprüfungsterminen für Sicherheit, denn sie lösen bereits bei geringen CO-Konzentrationen in der Raumluft Alarm aus. Die Initiative zur Prävention von Kohlenmonoxid-Vergiftungen warnt zudem dringend davor, Holzkohlegrills, Heizpilze oder brennstoffbetriebene Notstromaggregate in geschlossenen Räumen zu betreiben.

Weiterführende Informationen

Quelle Bild: Initiative zur Prävention von Kohlenmonoxid-Vergiftungen

Persönliche Notfallvorsorge

Bereiten Sie sich selbst auf den Fall vor der hoffentlich nie eintritt

Ist ein Notfall erst eingetreten, ist es für Vorsorgemaßnahmen meist zu spät. Wenn es zum Beispiel brennt, müssen sie sofort reagieren. Sollte eine Evakuierung erforderlich sein, so dürfte die Zeit fehlen um ein Notgepäck vernünftig zu packen und falls der Strom für mehrere Tage ausfallen sollte, so wäre es gut wenn sie einen Notvorrat in ihrem Haus haben.

Damit wichtige Dinge im Notfall nicht fehlen

Wir habe uns inzwischen daran gewöhnt, dass es alle wichtigen Verbrauchsgüter im Geschäft um die Ecke gibt. Auch wichtige Medikamente sind in der Apotheke immer verfügbar, bzw. schnell zu besorgen. Das Trinkwasser kommt selbstverständlich aus dem Wasserhahn, so wie auch der Strom aus der Steckdose. Aber all das kann durch Katastrophen beeinträchtigt werden oder ganz ausfallen. An dieser Stelle haben wir in Anlehnung an die Empfehlungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe kurz BBK. Infos zu allen wichtigen Themen zusammen gestellt um sie dabei zu unterstützen sich für eventuelle Notfälle vorzubereiten.

Informationen auf der Webseite des BBK

Wer sich direkt beim BBK informieren möchte kann dies natürlich auch dort machen unter BBK - persönliche Notfallvorsorge gibt es alle BBK-Informationen zur persönlichen Notfallvorsorge.

Daneben gibt es auch den BBK Notfall Ratgeber und die BBK Notfall Checkliste


 Es­sen und Trin­ken be­vor­ra­ten - Das sollte im Haus sein

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zehn Tage sind Sie für einen Ausfall Versorgung gerüstet.

Hinweise für die Vorratshaltung

Ein Mensch kann unter Umständen drei Wochen ohne Nahrung auskommen, aber nur vier Tage ohne Flüssigkeit.

  • Halten Sie pro Person ca. 14 Liter Flüssigkeit je Woche vorrätig.

  • Geeignete Getränke sind Mineralwasser, Fruchtsäfte und länger lagerfähige Getränke.

  • Wichtig! - Halten Sie vor allem Lebensmittel und Getränke vorrätig, die Sie und Ihre Familie auch normalerweise nutzen.

  • Strom weg? Achten Sie darauf, dass Esswaren auch ohne Kühlunglänger gelagert werden können und ein Großteil Ihres Vorrats auch kalt gegessen werden kann.

  • Alle Lebensmittel sollten ohne Kühlung längerfristig haltbar sein. Achten Sie auf das Mindesthaltbarkeitsdatum. Beschriften Sie Lebensmittel ohne Kennzeichnung mit dem Einkaufsdatum.

  • Sie sollten Lebensmittel kühl, trocken und dunkel aufbewahren. Achten Sie auf luftdichte Verpackung.

  • Neu gekaufte Vorräte gehören nach „hinten“ ins Regal. Brauchen Sie die älteren Lebensmittel zuerst auf.

  • Tiefgekühlte Lebensmittel zählen auch zum Notvorrat. Frieren Sie einmal aufgetaute Lebensmittel nicht wieder ein.

  • Kochen ohne Strom und Gas? Im Handel gibt es viele Alternativen wie Campingkocher etc.

  • Denken Sie bei der Vorratshaltung auch an Spezialkost – z. B. für Diabetiker, Allergiker oder Babys.

  • Haben Sie Haustiere? Decken sie auch deren Bedarf ab!

Quelle: Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft


Was­ser­vor­rat für die Hy­gie­ne - Sauberkeit in Notzeiten

Hinweise zum Wasservorrat

  • Bei lang andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollten Sie Wasser in allen verfügbaren größeren Gefäßen sammeln: Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.

  • Gehen Sie mit dem Wasser sparsam um. Benutzen Sie bei längerer Wasserknappheit Einweggeschirr und -besteck, damit Wasser nicht zum Spülen verwendet werden muss.

  • Machen Sie Wasser länger haltbar durch Entkeimungsmittel. Diese bekommen Sie im Campinghandel.

Hinweise zur Hygiene

  • Halten Sie genügend Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier vorrätig.

  • Wenn das Wasser knapp ist, ist eine Campingtoilette mit Ersatzflüssigkeit eine gute Alternative.

  • Benutzen Sie Haushaltshandschuhe.

  • Benutzen Sie Hand-Desinfektionsmittel.

  • Benutzen Sie zum Wischen Haushaltspapier, statt etwas nass abzuwischen.

  • Zur schnellen Abfallbeseitigung sind Müllbeutel gut. Sie helfen auch, wenn der Müll für längere Zeit nicht abgefahren wird.


Das gehört in die Hausapotheke

  • persönliche, vom Arzt verschriebene Medikamente

  • Erkältungsmittel

  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel

  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen

  • Mittel gegen Insektenstiche und Sonnenbrand

  • Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes

  • Fieberthermometer

  • Splitterpinzette

  • Hautdesinfektionsmittel

  • WunddesinfektionsmittelVerbandsmaterial. Alles, was ein DIN 13164-Verbandskasten (Autoverbandskasten) enthält:

    • Mull-Kompresse

    • Verbandschere

    • Pflaster und Binden

    • Dreieckstuch


Stromausfall - Was tun wenn die Energie ausfällt

In der Regel werden Stromausfälle in wenigen Stunden behoben. Aber es kann in Notsituationen durchaus auch Tage dauern, bis der Strom wieder verfügbar ist.

Richtig handeln beim Stromausfall:

  • Mit warmer Kleidung lässt sich die Heizung eine Zeit lang ersetzen. Wer einen Kamin oder Ofen hat, sollte einen Vorrat an Kohle, Briketts oder Holz im Haus haben.

  • Halten sie einen Vorrat an Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar- und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien, Streichhölzer oder Feuerzeuge, Kerzen usw. im Haus.

  • Kleinere Mahlzeiten können Sie auf einem Campingkocher zubereiten.

  • Nutzen Sie einen Garten- oder Tischgrill, der mit Holzkohle oder Gas betrieben wird. Vorsicht! Nicht in der Wohnung oder im Haus grillen – es besteht Erstickungsgefahr!

  • Sorgen Sie dafür, dass die Akkus an Computern, Mobiltelefonen, Telefonen usw. geladen sind. Solarbetriebene Batterieladegeräte können eine Hilfe sein.

  • Denken Sie daran, eine ausreichende Bargeldreserve im Haus zu haben, da bei Stromausfall auch die Geldautomaten nicht mehr funktionieren.

  • Halten Sie ein batteriebetriebenes Radio bereit.

  • Weitere Tipps gibt es auch in dem BBK - Flyer „Stromausfall – Vorsorge und Selbsthilfe“.


Do­ku­men­ten­si­che­rung - Wichtige Dokumente griffbereit halten

Denken Sie rechtzeitig darüber nach, was für Sie wichtig ist. Stellen Sie alle wichtigen Dokumente zusammen und bewahren diese an einem Ort griffbereit in einer Tasche auf. Für den Notfall sollten alle Familienmitglieder über den Standort der Tasche Bescheid wissen.

Das gehört in die Dokumentenmappe:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen

  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide

  • Qualifizierungsnachweise: Zeugnisse (Schulzeugnisse, Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)

  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. auch Mietverträge, Leasingverträge etc.

  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere

  • Grundbuchauszüge

  • Alle sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen

  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung

  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit

  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen

  • Mitglieds- oder Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen


 Not­ge­päck - Gepäck für den Notfall

  • Das Notgepäck soll helfen, die ersten Tage außer Haus zurecht zu kommen. Oberste Grundregel: Nehmen sie für jedes Familienmitglied nicht mehr mit als in einen Rucksack passt. Ein Rucksack ist praktischer als ein Koffer, da Sie beide Hände frei haben.
  • Erste-Hilfe-Material, persönliche Medikamente

  • batteriebetriebenes Radio, Reservebatterien

  • Dokumententasche (siehe hierzu Do­ku­men­ten­si­che­rung)

  • Verpflegung für 2 Tage in staubdichter Verpackung

  • Wasserflasche, Essgeschirr und -besteck

  • Taschenlampe, Schlafsack oder Decke

  • Kleidung und Hygieneartikel für ein paar Tage

  • Fotoapparat oder Fotohandy

  • Wetterschutzbekleidung, wie eine Regenjacke und -hose oder ein langer Regenmantel

  • wetterfeste Schuhe oder Gummistiefel

  • Benutzen Sie bei Gefahr durch radioaktive oder chemische Stoffe einen Heimwerker-Mundschutz oder feuchte Tücher, die Sie sich vor den Mund halten.

  • Ausweise, Geld, Wertsachen

  • Für die Kinder: Brustbeutel oder eine SOS-Kapsel mit Namen, Geburtsdatum und Anschrift. SOS Kapseln erhalten Sie in Kaufhäusern, Apotheken und Drogerien.


Radio - Auch im Notfall auf dem Laufenden bleiben

Der Empfang ist über UKW und Digitalradio möglich. Eine Vielzahl der im Handel verfügbaren Rundfunkgeräte erlauben beide Empfangsmöglichkeiten.

  • Sie brauchen ein batteriebetriebenes Rundfunkgerät oder ein Kurbelradio.

  • Halten sie ausreichend Batterien bereit. Denken Sie daran, dass auch Batterien nicht unbegrenzt haltbar sind.

  • Achten sie darauf, dass sie die passenden Batteriegrößen vorrätig haben.

BBK - Publikationen

Noch einmal zusammenfassend alle Publikationen zum Thema persönliche Notfallvorsorge die das BBK veröffentlicht hat:

 

Datenschutz

Datenschutzerklärung

Erst einmal willkommen auf unseren Seiten und ein herzliches Dankeschön für ihr Interesse an uns und unserer ehrenamtlichen Tätigkeit. Für uns als Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Elsdorf e.V. hat der Datenschutz einen sehr hohen Stellenwert.

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7. Aktualität und Änderung dieser Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig und hat den Stand August 2020.

 

Plugins, Analyse-Tools und Tracking-Tools

Die im Folgenden aufgeführten und von uns eingesetzten Tracking-Maßnahmen werden auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO durchgeführt. Mit den zum Einsatz kommenden Tracking-Maßnahmen wollen wir eine bedarfsgerechte Gestaltung und die fortlaufende Optimierung unserer Webseite sicherstellen. Zum anderen setzen wir die Tracking-Maßnahmen ein, um die Nutzung unserer Webseite statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung unseres Angebotes für Sie auszuwerten. Diese Interessen sind als berechtigt im Sinne der vorgenannten Vorschrift anzusehen. Die jeweiligen Datenverarbeitungszwecke und Datenkategorien sind aus den entsprechenden Tracking-Tools zu entnehmen.

Matomo

Wir verwenden die Open-Source-Software Matomo zur Analyse und statistischen Auswertung der Nutzung der Website. Hierzu werden Cookies eingesetzt (siehe oben). Die durch den Cookie erzeugten Informationen über die Websitenutzung werden in pseudonymen Nutzungsprofilen zusammengefasst. Die Informationen werden verwendet, um die Nutzung der Website auszuwerten und um eine bedarfsgerechte Gestaltung unserer Website zu ermöglichen. Eine Weitergabe der Informationen an Dritte erfolgt nicht. Es wird in keinem Fall die IP-Adresse mit anderen den Nutzer betreffenden Daten in Verbindung gebracht. Die IP-Adressen werden anonymisiert, so dass eine Zuordnung nicht möglich ist (IP-Masking). 

 

YouTube

Unsere Website nutzt Plugins der von Google betriebenen Seite YouTube. Betreiber der Seiten ist die YouTube, LLC, 901 Cherry Ave., San Bruno, CA 94066, USA.

Wenn Sie eine unserer mit einem YouTube-Plugin ausgestatteten Seiten besuchen, wird eine Verbindung zu den Servern von YouTube hergestellt. Dabei wird dem YouTube-Server mitgeteilt, welche unserer Seiten Sie besucht haben.

Des Weiteren kann Youtube verschiedene Cookies auf Ihrem Endgerät speichern. Mit Hilfe dieser Cookies kann Youtube Informationen über Besucher unserer Website erhalten. Diese Informationen werden u. a. verwendet, um Videostatistiken zu erfassen, die Anwenderfreundlichkeit zu verbessern und Betrugsversuchen vorzubeugen. Die Cookies verbleiben auf Ihrem Endgerät, bis Sie sie löschen.

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OpenStreetMap

Wir nutzen den Kartendienst von OpenStreetMap (OSM). Anbieterin ist die Open-Street-Map Foundation (OSMF), 132 Maney Hill Road, Sutton Coldfield, West Midlands, B72 1JU, United Kingdom.

Wenn Sie eine Website besuchen, auf der OpenStreetMap eingebunden ist, werden u. a. Ihre IP-Adresse und weitere Informationen über Ihr Verhalten auf dieser Website an die OSMF weitergeleitet. OpenStreetMap speichert hierzu unter Umständen Cookies in Ihrem Browser. Das sind Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können.

Ferner kann Ihr Standort erfasst werden, wenn Sie dies in Ihren Geräteeinstellungen – z. B. auf Ihrem Handy – zugelassen haben. Der Anbieter dieser Seite hat keinen Einfluss auf diese Datenübertragung. Details entnehmen Sie der Datenschutzerklärung von OpenStreetMap unter folgendem Link: https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Privacy_Policy.

Die Nutzung von OpenStreetMap erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote und einer leichten Auffindbarkeit der von uns auf der Website angegebenen Orte. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.

DWD Deutscher Wetterdienst

Auf unseren Seiten sind Funktionen des Dienstes des DWD Deutscher Wetterdienst eingebunden. Diese Funktionen werden angeboten durch den Deutscher Wetterdienst, Frankfurter Straße 135, 63067 Offenbach.

Die Nutzung von der DWD Wetterkarte erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung und Informations unserer Online-Angebote. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.

Durch Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich mit der Erfassung, Bearbeitung sowie Nutzung der automatisiert erhobenen Daten durch den DWD, deren Vertreter sowie Dritter einverstanden.

Die Datenschutzbedingungen von DWD finden sie unter www.dwd.de/DE/service/datenschutz/datenschutz_node.html.

 

 

Vermeidung von Wald- und Fächenbränden

Bei sommerlicher Hitze und Trockenheit gibt es stets eine erhöhte Gefahr von Wald- und Flächenbränden. Nur durch verantwortungsvolles Handeln lassen sich diese vermeiden.

Waldbrandgefahrenindex des DWD

Bitte halten Sie sich daher im Sommer an die folgenden Empfehlungen:

Beachten Sie das absolute Verbote für offenes Feuer in Wäldern. Dies gilt auch für Grillfeuer – fragen Sie nach ausgewiesenen Grillplätzen.

Ebenso ist es verboten, in den Wäldern zu rauchen.

Werfen Sie keine brennenden Zigaretten aus dem Autofenster.

Benutzen Sie nur ausgewiesene Parkplätze bei einem Ausflug in die Natur. Grasflächen unter Fahrzeugen könnten sich durch heiße Katalysatoren entzünden.

Halten Sie die Zufahrten zu Wäldern, Mooren und Heideflächen frei – sie sind wichtige Rettungswege. Beachten Sie unbedingt Park- und Halteverbote.

In einigen Gebieten ist der Zugang zu Waldgebieten untersagt – bitte folgen Sie diesem Verbot.

Melden Sie Brände oder Rauchentwicklungen sofort über Notruf 112. Verhindern Sie Entstehungsbrände, unternehmen Sie nur Löschversuche, wenn Sie sich dabei nicht selbst in Gefahr bringen, und rufen Sie in jedem Fall die Feuerwehr zur Nachkontrolle.

Zusätzliche Informationen gibt es auch in einem gesonderten Waldbrandflyer des BSI, oder auch in diesem Video:

Notrufe richtig absetzen

Wo kann ich überhaupt einen Notruf absetzen?

Einen Notruf können Sie unter der Nummer 112 (Feuerwehr & Rettungsdienst) oder 110 (Polizei) absetzen. Diese Nummer können Sie ohne Vorwahl aus dem Fest- oder Handynetz wählen. Sie werden dann automatisch mit der nächstliegenden Rettungsleitstelle verbunden.

Zögern Sie nie, den Notarzt- bzw. Rettungswagen zu rufen, der Anruf ist immer kostenlos und bei Handys auch ohne die Eingabe einer PIN-Nummer möglich.

Hinweis: seit Juli 2009 sind Notrufe mit dem Handy nur mit eingelegter und betriebsbereiter Betreiberkarte (SIM-Karte) möglich.

Bitte beachten Sie bei Ihrem Anruf die sogenannten fünf „W-Fragen“

Welche das sind und worauf Sie achten sollten zeigen wir Ihnen hier.

Wo ist es passiert? 

Ort, Stadtteil, Straße, Hausnummer und ergänzende Angaben. Sie sind am Unfallort fremd? Fragen sie Ortsansässige/Passanten und bitten um Hilfe bei der Ortsbestimmung. Hier gilt: Je genauer die Ortsangabe, desto weniger Zeit verbringen die Einsatzkräfte mit dem Suchen nach der Einsatzstelle.

Was ist passiert?

Beschreiben Sie das Ereignis bitte in kurzen aussagekräftigen Stichworten, z.B. Verkehrsunfall, bewusstlose Person, Sturz von einer Leiter, Feuer, Explosion etc

Wie viele Verletzte?
Bitte teilen Sie möglichst genau die Anzahl der Verletzten/Erkrankten mit, bei größeren Unfällen reicht eine wohl überlegte Schätzung aus. Bitte über- oder untertreiben Sie nicht.

Sollten Kinder betroffen sind teilen Sie bitte auch das Alter mit.

Welche Art der Verletzung/Erkrankung?
Beschreiben Sie nach Ihrer Beobachtung die Schwere der Verletzung - z.B. atmet nicht, hat sich am ganzen Körper verbrüht, Stromschlag, Sturz mit Bein- oder Armbruch, der Knochen durchsticht die Haut.

Warten auf Rückfragen?

Wichtig, bleiben Sie in der Leitung bis der Disponent der Leitstelle keine weiteren Fragen mehr an Sie hat und hinterlassen Sie Ihren Namen und eine Rückrufnummer.

Danach erwarten Sie die Einsatzkräfte zwecks gezielter Einweisung.

Bitte bedenken Sie, dass jede ungenaue oder fehlende Angabe zu einer erheblichen Zeitverzögerung führen kann, die im Einzelfall lebenswichtige Minuten verstreichen lässt.

Der Missbrauch des Notrufes ist kein Kavaliersdelikt, und wird nach §145 des Strafgesetzbuches bestraft.

Hier der Auszug aus dem Strafgesetzbuch:

§ 145 Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln

(1) Wer absichtlich oder wissentlich

1.Notrufe oder Notzeichen mißbraucht oder

2.vortäuscht, daß wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer absichtlich oder wissentlich

1.die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Warn- oder Verbotszeichen beseitigt, unkenntlich macht oder in ihrem Sinn entstellt oder

2.die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Schutzvorrichtungen oder die zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr bestimmten Rettungsgeräte oder anderen Sachen beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 303 oder § 304 mit Strafe bedroht ist.

Der Kinderfinder

Der Kinderfinder rettet Leben und leuchtet den Weg

Wenn es einmal brennt, können schon Minuten über Leben und Tod entscheiden. Für die Feuerwehr beginnt dann ein Wettlauf mit der Zeit. Kinder gehören bei einem Brand zu den Schwächsten. Aus diesem Grund sollte ihnen große Aufmerksamkeit gewidmet werden. Kinder wissen nicht, wie sie sich vor Rauch und giftigen Gasen schützen sollen. Häufig sind sie so verängstigt, dass sie sich vor den Flammen verstecken und nicht von selbst auf sich aufmerksam machen.

In ihrem vertrauten Kinderzimmer glauben sie sich in dann hinter Möbeln oder in Schränken in trügerischer Sicherheit.

Auch Eltern verlieren in derartigen Paniksituationen bei Dunkelheit und der mit dem Brand verbundenen Rauchentwicklung die Orientierung in der eigenen Wohnung.

Deshalb ist es für die Feuerwehr oft schwer festzustellen, ob und wo sich noch Kinder in einem Gebäude befinden, wenn es zu einem Haus- oder Wohnungsbrand kommt. Für den sogenannten Rettungstrupp der Feuerwehr ist es wichtig, Kinderzimmer schnell zu finden um schnellstmöglich mit der Suche nach Kindern beginnen zu können.

Aus diesem Grund wurde in einer Gemeinschaftsaktion der öffentlichen Versicherer mit dem Landesfeuerwehrverband Niedersachsen der so genannten Kinderfinder entwickelt.

Dieser Kinderfinder ist ein Hinweis für Kinderzimmer und wurde speziell auf einer stark reflektierenden Folie erstellt, er zeigt den Einsatzkräften, wo sich Kinder aufhalten könnten.

Das etwa acht Zentimeter hohe neongelbe „Warndreieck“ zeigt ein symbolisiertes Kind mit Teddy. Es kann leicht von außen (!) an jede Kinderzimmertür angebracht werden. Da Brandrauch aufsteigt, sollte der Kinderfinder im unteren Drittel der Tür angebracht werden. Der Rettungstrupp erhält so den wichtigen Hinweis, dass sich hinter der so markierten Tür womöglich noch ein Kind befindet.

  • Beschaffen sie sich bei einer Vertretung ihres öffentlichen Versicherers, (z.B. der VGH) oder ihrer örtlichen Feuerwehr Kinderfinderaufkleber
  • Kleben Sie den Kinderfinder mit Ihrem Kind gemeinsam an die Tür
  • Sprechen Sie über das Symbol
  • Erläutern Sie Ihrem Kind wofür Sie dies tun

Tipp: Bringen Sie Rauchmelder in Ihren Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmern an. Denn zwei Drittel aller Brände finden nachts statt und überraschen die Hausbewohner im Schlaf. Da Rauch sich schneller und lautloser als Feuer entwickelt, bleibt der Brandherd leider meist unbemerkt. Ein Rauchmelder schlägt hingegen schnell Alarm und kann so Leben retten.

 

Was tun, wenn es brennt?

  • Oberste Regel: Ruhe bewahren!
  • Mit allen Anwesenden schnellstmöglich die Wohnung verlassen. Nichts mitnehmen!
  • Bei starkem Rauch sich möglichst dicht am Boden bewegen
  • Türen und Fenster in brennenden Räumen geschlossen lassen
  • So schnell wie möglich 112 (Feuerwehr) anrufen, Namen, Anschrift und Brandort nennen
  • Andere Hausbewohner warnen
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