Notrufe richtig absetzen

Wo kann ich überhaupt einen Notruf absetzen?

Einen Notruf können Sie unter der Nummer 112 (Feuerwehr & Rettungsdienst) oder 110 (Polizei) absetzen. Diese Nummer können Sie ohne Vorwahl aus dem Fest- oder Handynetz wählen. Sie werden dann automatisch mit der nächstliegenden Rettungsleitstelle verbunden.

Zögern Sie nie, den Notarzt- bzw. Rettungswagen zu rufen, der Anruf ist immer kostenlos und bei Handys auch ohne die Eingabe einer PIN-Nummer möglich.

Hinweis: seit Juli 2009 sind Notrufe mit dem Handy nur mit eingelegter und betriebsbereiter Betreiberkarte (SIM-Karte) möglich.

Bitte beachten Sie bei Ihrem Anruf die sogenannten fünf „W-Fragen“

Welche das sind und worauf Sie achten sollten zeigen wir Ihnen hier.

Wo ist es passiert? 

Ort, Stadtteil, Straße, Hausnummer und ergänzende Angaben. Sie sind am Unfallort fremd? Fragen sie Ortsansässige/Passanten und bitten um Hilfe bei der Ortsbestimmung. Hier gilt: Je genauer die Ortsangabe, desto weniger Zeit verbringen die Einsatzkräfte mit dem Suchen nach der Einsatzstelle.

Was ist passiert?

Beschreiben Sie das Ereignis bitte in kurzen aussagekräftigen Stichworten, z.B. Verkehrsunfall, bewusstlose Person, Sturz von einer Leiter, Feuer, Explosion etc

Wie viele Verletzte?
Bitte teilen Sie möglichst genau die Anzahl der Verletzten/Erkrankten mit, bei größeren Unfällen reicht eine wohl überlegte Schätzung aus. Bitte über- oder untertreiben Sie nicht.

Sollten Kinder betroffen sind teilen Sie bitte auch das Alter mit.

Welche Art der Verletzung/Erkrankung?
Beschreiben Sie nach Ihrer Beobachtung die Schwere der Verletzung - z.B. atmet nicht, hat sich am ganzen Körper verbrüht, Stromschlag, Sturz mit Bein- oder Armbruch, der Knochen durchsticht die Haut.

Warten auf Rückfragen?

Wichtig, bleiben Sie in der Leitung bis der Disponent der Leitstelle keine weiteren Fragen mehr an Sie hat und hinterlassen Sie Ihren Namen und eine Rückrufnummer.

Danach erwarten Sie die Einsatzkräfte zwecks gezielter Einweisung.

Bitte bedenken Sie, dass jede ungenaue oder fehlende Angabe zu einer erheblichen Zeitverzögerung führen kann, die im Einzelfall lebenswichtige Minuten verstreichen lässt.

Der Missbrauch des Notrufes ist kein Kavaliersdelikt, und wird nach §145 des Strafgesetzbuches bestraft.

Hier der Auszug aus dem Strafgesetzbuch:

§ 145 Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln

(1) Wer absichtlich oder wissentlich

1.Notrufe oder Notzeichen mißbraucht oder

2.vortäuscht, daß wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer absichtlich oder wissentlich

1.die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Warn- oder Verbotszeichen beseitigt, unkenntlich macht oder in ihrem Sinn entstellt oder

2.die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Schutzvorrichtungen oder die zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr bestimmten Rettungsgeräte oder anderen Sachen beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 303 oder § 304 mit Strafe bedroht ist.

Der Kinderfinder

Der Kinderfinder rettet Leben und leuchtet den Weg

Wenn es einmal brennt, können schon Minuten über Leben und Tod entscheiden. Für die Feuerwehr beginnt dann ein Wettlauf mit der Zeit. Kinder gehören bei einem Brand zu den Schwächsten. Aus diesem Grund sollte ihnen große Aufmerksamkeit gewidmet werden. Kinder wissen nicht, wie sie sich vor Rauch und giftigen Gasen schützen sollen. Häufig sind sie so verängstigt, dass sie sich vor den Flammen verstecken und nicht von selbst auf sich aufmerksam machen.

In ihrem vertrauten Kinderzimmer glauben sie sich in dann hinter Möbeln oder in Schränken in trügerischer Sicherheit.

Auch Eltern verlieren in derartigen Paniksituationen bei Dunkelheit und der mit dem Brand verbundenen Rauchentwicklung die Orientierung in der eigenen Wohnung.

Deshalb ist es für die Feuerwehr oft schwer festzustellen, ob und wo sich noch Kinder in einem Gebäude befinden, wenn es zu einem Haus- oder Wohnungsbrand kommt. Für den sogenannten Rettungstrupp der Feuerwehr ist es wichtig, Kinderzimmer schnell zu finden um schnellstmöglich mit der Suche nach Kindern beginnen zu können.

Aus diesem Grund wurde in einer Gemeinschaftsaktion der öffentlichen Versicherer mit dem Landesfeuerwehrverband Niedersachsen der so genannten Kinderfinder entwickelt.

Dieser Kinderfinder ist ein Hinweis für Kinderzimmer und wurde speziell auf einer stark reflektierenden Folie erstellt, er zeigt den Einsatzkräften, wo sich Kinder aufhalten könnten.

Das etwa acht Zentimeter hohe neongelbe „Warndreieck“ zeigt ein symbolisiertes Kind mit Teddy. Es kann leicht von außen (!) an jede Kinderzimmertür angebracht werden. Da Brandrauch aufsteigt, sollte der Kinderfinder im unteren Drittel der Tür angebracht werden. Der Rettungstrupp erhält so den wichtigen Hinweis, dass sich hinter der so markierten Tür womöglich noch ein Kind befindet.

  • Beschaffen sie sich bei einer Vertretung ihres öffentlichen Versicherers, (z.B. der VGH) oder ihrer örtlichen Feuerwehr Kinderfinderaufkleber
  • Kleben Sie den Kinderfinder mit Ihrem Kind gemeinsam an die Tür
  • Sprechen Sie über das Symbol
  • Erläutern Sie Ihrem Kind wofür Sie dies tun

Tipp: Bringen Sie Rauchmelder in Ihren Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmern an. Denn zwei Drittel aller Brände finden nachts statt und überraschen die Hausbewohner im Schlaf. Da Rauch sich schneller und lautloser als Feuer entwickelt, bleibt der Brandherd leider meist unbemerkt. Ein Rauchmelder schlägt hingegen schnell Alarm und kann so Leben retten.

 

Was tun, wenn es brennt?

  • Oberste Regel: Ruhe bewahren!
  • Mit allen Anwesenden schnellstmöglich die Wohnung verlassen. Nichts mitnehmen!
  • Bei starkem Rauch sich möglichst dicht am Boden bewegen
  • Türen und Fenster in brennenden Räumen geschlossen lassen
  • So schnell wie möglich 112 (Feuerwehr) anrufen, Namen, Anschrift und Brandort nennen
  • Andere Hausbewohner warnen

Grillunfälle vermeiden

 

Der Film stammt von Paulinchen e.V. einer Initiative für brandverletzte Kinder. Mehr zu diesem wirklich tollen Präventionsverein unter: http://www.paulinchen.de.

Hier noch einmal alle wesentlichen Tipps als Liste zum Nachlesen:

  • Grillgeräte standsicher und in sicherer Entfernung von brennbaren Stoffen aufstellen.
  • Niemals Spiritus oder andere Brandbeschleunigern verwenden! Weder zum Anzünden noch zum Nachschütten auf zu langsam brennende Grillkohle / Briketts.
  • Nur feste Grillanzünder aus dem Fachhandel verwenden.
  • Den Grill nicht unbeaufsichtigt lassen.
  • Den Grill nicht von Kindern bedienen oder anzünden lassen.
  • Kinder nicht in der Reichweite des Grills spielen lassen. Der Sicherheitsabstand sollte mindestens 2 bis 3 Meter betragen.
  • Grillfeuer und die Glut nach dem Grillen vollständig löschen und auskühlen lassen. Auch dabei den Grill nicht unbeaufsichtigt lassen.
  • Geeignete Löschmittel (Feuerlöscher oder Löschdecke) zum Löschen des Grillfeuers bereithalten.
  • Brennendes Fett niemals mit Wasser, sondern immer durch Abdecken löschen.
  • Nicht in geschlossenen Räumen grillen und den Grill niemals zum Auskühlen ins Zimmer/in die Wohnung stellen - Es besteht akute Vergiftungsgefahr (Kohlenmonoxidvergiftung)!

Wichtigste Erste-Hilfe-Maßnahme bei Verbrennungen: Die verbrannten Stellen sofort für 10 bis 15 Minuten mit Wasser (nicht kälter als 15°C) kühlen und den Notarzt rufen beziehungsweise den Arzt aufsuchen.

Die Feuerwehrsirene

Bis Ende der 1990er Jahre gab es viele Sirenen auf den Deutschen Häuserdächern. Diese dienten dem Zivilschutz und sollten einen möglichst großen Teil der Bevölkerung vor drohenden Gefahren warnen. Nach der Wiedervereinigung und dem Ende des kalten Krieges erschien es dann unnötig die Bevölkerung über Sirenen alarmieren zu müssen. Defekte Sirenen wurden in der Folge nicht mehr repariert und mancherorts erfolgte sogar der komplette der Rückbau der Warneinrichtung.

Obwohl die Technik heute veraltet anmuten mag, hat sie ihre Funktion auch in der Gegenwart nicht verloren. Als sich vor einigen Jahren bei der Firma Kraft-Food in Fallingbostel ein Gefahrgutunfall ereignete und sich eine vermeintlich giftige Wolke ausbreitete, wurde der Sirenenalarm ausgelöst. Obwohl dieser Fall zuvor nie geübt worden war, verhielt sich die Bevölkerung damals absolut richtig und informierte sich über das Radio oder das Internet über die aktuellen Geschehnisse. So konnten damals die wichtigen Warnmeldungen und Hinweise schnell an die Bevölkerung transportiert werden.

Auf Grund dieses Ereignisses fiel auch in unserer Samtgemeinde die Entscheidung die Sirenen in ihrer Funktion zu erhalten. Durch die Entscheidung, dass die Sirenen aktiv bleiben sollen, gibt es seit 2016 wieder Übungsalarme. Dieser findet jeweils am ersten Samstag im Monat um 12.00 Uhr statt. Die lange Zeit defekte Sirenen auf dem Dach des Molkerei-Verwaltungsgebäudes bei uns im Ort wurde im vergangenen Jahr repariert und verrichtet seitdem ebenfalls wieder Ihren Dienst.

Während des Probealarms ertönt ein 12-sekündiger Warnton. Bei einem scharfen Alarm mit einer tatsächlich drohenden Gefahr ertönt ein dauerhafter Heulton von etwa einer Minute. Ursache eines solchen Alarms kann beispielsweise ein Gefahrgutunfall oder ein größerer Brand mit extremer Rauchentwicklung in bewohnten Gebieten sein.

Außerdem wird die Sirene auch bei einem Vollalarm unserer Ortsfeuerwehr ausgelöst. Im Falle eines solchen Alarms ertönt ein einminütiger Intervall von je 12 Sekunden Warnton und 12 Sekunden Pause.

Kurz zusammengefasst heißt das:

  • Jeden ersten Samstag im Monat erfolgt um 12.00 Uhr ein kurzer Probealarm
  • Ein einminütiger Intervall von je 12 Sekunden Alarm und Pause im Wechsel bedeutet „Ihre Feuerwehr ist im Einsatz.
  • Ein einminütiger Daueralarmton weist auf eine Gefahr hin.

Wenn solch ein „Gefahrenalarm“ ausgelöst wird, sind alle Fenster zu schließen, das Radio einzuschalten und auf Durchsagen zu achten. Die Bevölkerung wird darüber informiert, was passiert ist und welchen Bereich dies betrifft. Zudem wird mitgeteilt, wie man sich ggf. vor dieser Gefahr schützen kann. Rufen Sie jedoch nicht die Notrufnummern 112 oder 110 an um sich zu informieren, diese Rufnummern sind nur für tatsächliche Notfälle zu nutzen. In keinem Falle ist der Sirenenalarm ein Grund zur Panik!

Weitere Maßnahmen:

Die nachfolgenden Verhaltensweisen sind in einem „Gefahrenalarm“ fast immer richtig und sollten daher nach Möglichkeit beachtet werden. Wenn das Sirenensignal ertönt, sollten Sie:

  • Das Radio einschalten und auf Durchsagen achten.
  • Fenster und Türen schließen.
  • Lüftungs- und Klimaanlagen ausschalten.
  • Nachbarn und ggf. Passanten verständigen.
  • Kinder ins Haus holen.
  • Behinderten und alten Menschen helfen.
  • Ggf. Passanten Schutz bieten.
  • Elektrogeräte ausschalten (Ausnahme ein Radio).
  • Auf Lautsprecherdurchsagen achten; Anweisungen von Polizei oder Feuerwehr befolgen.
  • Telefonverbindungen zu Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst und Behörden nicht durch Rückfragen blockieren.
  • Bei Beeinträchtigungen durch Rauch oder Gase nasse Tücher vor Mund und Nase halten. Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen Kontakt mit Hausarzt oder dem ärztlichen Notdienst aufnehmen.
  • Das Haus nicht verlassen. Es bietet mehr Schutz und Sicherheit als eine Flucht.

Falls man unterwegs ist:

  • Dem betroffenen Gebiet fernbleiben oder es verlassen (falls möglich).
  • Autofenster schließen.
  • Lüftung und Heizung abstellen.
  • Falls möglich ein Gebäude aufsuchen.

 

ENTWARNUNG wird über Radio und eventuell zusätzlich über Lautsprecher gegeben.

 

Warum wird die Feuerwehr über die Sirene alarmiert?

Im Landkreis Rotenburg werden Ortsfeuerwehren bei großen Einsätzen zusätzlich über die Sirenen alarmiert, um alle Feuerwehrleute über einen Einsatz zu informieren. Daher sieht die Standardprogrammierung der Sirenen eine Auslösung bei einem Vollalarm der Ortsfeuerwehr vor.

Übrigens - die Reaktivierung der Sirenen liegt bundesweit wieder im Trend. In vielen Städten werden die Sirenen wieder aktiviert, ausschließlich um die Bevölkerung schnell warnen zu können.

Die Rettungskarte

Beim einem Verkehrsunfall mit verletzten / eingeklemmten Personen zählt jede Sekunde. Jeder Unfall ist anders und auch jedes Kraftfahrzeug hat seine spezifischen Eigenheiten, die es bei einer Rettung zu berücksichtigen gilt. In den letzten Jahren hat die die technische Fortentwicklung (Karosserieversteifungen, verbesserte Stähle usw.) für mehr Fahrzeugsicherheit gesorgt. Doch leider ist eben diese Weiterentwicklung auch Schuld daran, das wir von den Rettungskräften länger brauchen um Menschen aus ihren verunfallten Fahrzeugen zu befreien.

Daher benötigen wir als Rettungskräfte schnelle und zuverlässige Auskunft über charakteristische technische Merkmale eines verunfallten Fahrzeuges.

An dieser Stelle kommt jetzt jeder Verkehrsteilnehmer selbst ins Spiel. Der ADAC hat vor einiger Zeit die Idee der Rettungskarte entwickelt.

Diese „Rettungskarte“ im DIN-A4-Format gehört aus unserer Sicht in jedes Auto. Sie enthält Angaben über die Position von Karosserieverstärkungen, Tank, Airbags, Gasgeneratoren, Steuergeräten usw. Auch zeigt sie, wo für uns von der Feuerwehr geeignete Schneidbereiche liegen. Um für Retter im Ernstfall greifbar zu sein, muss die Karte bei jedem Pkw hinter die Fahrer-Sonnenblende geklemmt werden.

Was ist also müssen sie jetzt tun?

  • Rettungskarte für das eigene Fahrzeug besorgen.
    • Gibt es als Download-Link beim ADAC unter http://www.adac.de/Rettungskarte
    • Oder einfach in der Kfz-Werkstatt beim nächsten Besuch um die Aushändigung einer Karte bitten. 
  • Rettungskarte zusammen falten und hinter die Fahrer-Sonnenblende klemmen.
  • Schon fertig!
    • So einfach geht es und sie helfen uns und sich selbst, sollte es einmal zu einem Unfall kommen.

Wir würden uns sehr freuen, wenn sie auch ihren Freunden und Bekannten von dieser Weiterentwicklung im Bereich der Fahrzeugrettung berichten würden, damit möglichst bald jedes Kraftfahrzeug mit einer Rettungskarte unterwegs ist.

 

Allzeit gute und hoffentlich unfallfreie Fahrt ihre

Freiwillige Feuerwehr Elsdorf

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.