Informationen zum Lehrgangsbetrieb im NLBK

Die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen (gültig ab dem 10.01.2021) ist am Ende der KW1 bekannt gemacht worden. Dies hat natürlich auch Auswirkungen auf den Lehrgangsbetrieb im NLBK. Dazu ist ebenfalls seit Ende der KW1 die unten stehende Mitteilung auf der Webseite des NLBK zu finden:

Liebe Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden, liebe Feuerwehrangehörige,

am 05.01.2021 haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer zusammen mit der Bundesregierung eine Fortführung des Lockdowns bis zum 31.01.2021 beschlossen.

Die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen (Gültigkeit ab dem 10.01.2021) ist heute mit seinen geplanten Inhalten bekannt gemacht worden. Unser Ziel ist es für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie das Personal des NLBK einen größtmöglichen Infektionsschutz zu gewährleisten und trotz allem die Belange in der notwendigen und unabdingbaren Ausbildung im Brand- und Katastrophenschutz zu gewährleisten.

Diese Beschlüsse und der darauf beruhende Erlass des für Inneres zuständigen Ministeriums haben nun folgende Auswirkungen auf den Lehrbetrieb des NLBK:

  1. Die Lehrgänge vom 11. bis 31.01.2021 werden abgesagt.
  2. Hiervon ausgenommen findet unter strengen Restriktionen ab dem 18.1.2021 die Laufbahnausbildung B4 und in der Folge auch die Ausbildungen B3 und B 5 statt.
  3. Ab 01.02. bis zum 01.04.2021 werden die Lehrgänge GF 1, ZF 1, Leiter einer FW als Distanzunterricht durchgeführt solange wie es das Infektionsgeschehen erforderlich macht. Sobald das Infektionsgeschehen und die verordneten Rahmenbedingungen es wieder zulassen, kann der Lehrbetrieb für diese Lehrgänge gemäß Lehrgangsplanung in Stufe 2 fortgesetzt werden.
  4. Die ZF 2 Lehrgänge können erst wieder durchgeführt werden, sobald das Infektionsgeschehen und die verordneten Rahmenbedingungen es wieder zulassen. Eine virtuelle Durchführung im Distanzunterricht ist nicht möglich.
  5. Die Lehrgänge VF werden ab dem 01.02. bis zum 01.04.2021 abgesagt, weil kein Distanzunterricht möglich ist. Die Lehrgänge werden im 2. Halbjahr 2021 nachgeholt.
  6. Vom 01.02.2021 bis 01.04.2021 finden keine Lehrgänge in der technischen Hilfeleistung und für den Gruppenführer Modul 2 aufgrund der praktischen Inhalte statt. Für die ab 15.02.2021 geplanten Gruppenführer Modul 2 Lehrgänge werden Lehrgänge Gruppenführer Modul 1 (Theorie) angeboten. Als Ausgleich werden im zweiten Halbjahr schwerpunktmäßig Lehrgänge Gruppenführer Modul 2 angeboten, sodass der zeitnahe Abschluss der Gruppenführerausbildung ermöglicht wird. Unterstützt wird diese Maßnahme durch die Einführung der virtuellen Ausbildung für die Lehrgänge Gruppenführer Modul 1.

Wir bedauern, diese weitreichenden Entscheidungen treffen zu müssen und bitten hierfür um Ihr Verständnis.

Den Text findet ihr ansonsten auch an dieser Stelle auf der NLBK-Homepage.

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