Das Osterfeuer 2024 wird am 31.03. von der Landjugend Elsdorf ausgerichtet

Wie wir im April letzten Jahres nach dem Abbrennen des letzten Osterfeuers bereits angekündigt haben, werden wir als Freiwillige Feuerwehr Elsdorf nicht mehr die Ausrichtung des Osterfeuers in Elsdorf übernehmen. Es freut uns sehr, dass sich inzwischen mit der Landjugend Elsdorf ein Veranstalter gefunden hat, der das Osterfeuer in der gewohnten Form auf dem Osterfeuerplatz am Ende des Bargelweges in Elsdorf ausrichten wird.

Es wäre schön wenn das Osterfeuer weiter den gwohnten Zuspruch erhalten würde. Wie in der Vergangenheit findet das Abbrennen des Feuers am Ostersonntag den 31.03.2024 statt. Als Beginn hat die Landjugend 19:30 Uhr auf ihrem Info - Flyer angegeben.

Da uns einige gefragt haben ab wann eine Buschanlieferung auf dem osterfeuerplatz erfolgen kann: Die Busch Anlieferung ist ab den 17.03.2024 möglich!

Es wäre schön, wenn wir uns am Ostersonntag beim Elsdorfer Osterfeuer sehen würden.

Vorsicht bei der Unkrautvernichtung durch Abflammen!

Hält der Frühling Einzug, so grünen und blühen nicht immer nur die gewünschte Pflanzen prächtig. Gerade mach dem sehr feuchten Wintermonten gibt auch das eine oder andere eher ungeliebte Pflänzchen, das sich im Garten oder durch die Pflastersteine einen Weg zur Sonne sucht. Es ist sehr mühsam jeder einzelnen Pflanze mit der Hand den Garaus zu machen. Sowohl private Nutzer als auch Firmen greifen dann gerne auf ein Abflammgerät zurück, um mit seiner Hitze das unerwünschte Kraut zu verbrennen. Dies ist etwas bei dem wir leider häufiger als Feuerwher zu Hilfe eilen müssen und die Polizei in der Folge Ermittlungen aufnimmt.

All zu schnell verbrennt nicht nur die Pflanze auf die das Abflammgerät wirken sollte, sondern auch die daneben sprießende Blume, was dann ein noch eher glimpflicher Verlust ist. Leider sind es regelmäßig auch der benachbarte Strauch, Baum oder die Garten-Hecke, die Feuer fangen. Dann ist es gut, wenn das Feuer schnell von den gerufenen Einsatzkräften unter Kontrolle gebracht werden kann und es nicht auch noch auf eine Gartnlaube oder gar ein Wohnagebäude übergreifen kann. Der Schaden ist schnell beträchtlich und im schlimmsten Fall geraten sogar Menschenleben durch das unüberlegte Handeln in Gefahr.

In der Hoffnung zukünftigen Schäden entgegenzuwirken haben wir einen kleinen Text mit Hinweisen zur Nutzung des ebenso beliebten wie gefährlichen Abflammgerätes verfasst. Ihr findet diesen wie immer in unserer Rubrik Was jeder tun kann unter dem Eintrag Unkraut abflammen.

Es gilt: Wenn schon Abflammen dann bitte SICHER!

Unkraut abflammen - Die unterschätzte Gefahr

Hält der Frühling Einzug, so grünen und blühen nicht immer nur die gewünschte Pflanzen prächtig. Es gibt auch das eine oder andere eher ungeliebte Pflänzchen, das sich im Garten oder durch die Pflastersteine einen Weg zur Sonne sucht. Es ist sehr mühsam jeder einzelnen Pflanze mit der Hand den Garaus zu machen. Sowohl private Nutzer als auch Firmen greifane dann gerne auf ein Abflammgerät zurück, um mit seiner Hitze das unerwünschte Kraut zu verbrennen. Dies ist estwa bei dem wir leider häufiger als Feuerwher zu Hilfe eilen müssen und die Polizei in der Folge Ermittlungen aufnimmt.

All zu schnell verbrennt nicht nur die Pflanze auf die das Abflammgerät wirken soll, sondern auch die daneben sprießende Blume, was dann ein noch eher glimpflicher Verlust ist. Leider sind es regelmäßig auch der benachbarte Strauch, Baum oder die Garten-Hecke, die Feuer fangen. Dann ist es gut, wenn das Feuer schnell von den gerufenen Einsatzkräften unter Kontrolle gebracht werden kann und es nicht auch noch auf eine Gartnlaube oder gar ein Wohnagebäude übergreifen kann. der Schaden ist dann schnell beträchtlich und im schlimmsten Fall geraten sogar Menschenleben in Gefahr.

Neben der Schadensregulierung und der Zahlung der Kosten eines Feuerwehreinsatzes kommt dann auch noch die Ahndung einer Straftat in Betracht. In den Paragraphen 306 bis 306 f des Strafgesetzbuches sind die Tatbestände rund um die Brandstiftung geregelt. Diese können neben Geldstrafen auch mit erheblichen Freiheitsstrafen geahndet werden. Allein schon die Möglichkeit einen Gebäudebrand durch das eigene Handeln zu verursachen kann dabei ausreichen, um sich strafbar zu machen. 

Es gilt also vorzusorgen

Das Abflammen ist eine Methode, um das Unkraut zumindest kurzfristig bequem zu beseitigen. Auf den Einsatz von Chemikalien kann bei dieser Methode verzichtet werden und ohne großen körperlichen Einsatz lassen sich schnell große Flächen vom Unkraut befreien. Verboten ist das Abflammen von Unkraut grundsätzlich nicht. Der richtige Umgang mit dem Abflammgerät ist jedoch entscheidend, um Gefahren entgegen zuwirken. 

  • Als erstes gilt: Die Bedienungsanleitung lesen und sich bei der Gerätenutzung an die Vorgaben des Herstellers halten!
  • Bei lang anhaltender Trockenheit sollte gänzlich auf den Einsatz eines Abflammgerätes verzichtet werden. Die Gefahr der Ausdehnung auf ungewünschte Flächen ist dann zu groß.
  • Auch Wind vergrößert die Gefahr! Das Gerät sollte nur eingesetzt werden, wenn es windstill ist. Dis ist notwendig um Funkenflug zu vermeiden und die Kontrolle über das Gerät und die Flamme zu behalten.
  • Oberflächen sollten vor dem Abflammen von Unrat, trockenen Blättern und Zweigen gesäubert werden. Auch auf angrenzenden Flächen haben brennbare Materialien nichts zu suchen. Es dürfte sich von selbst verstehen, dass brennbare Flüssigkeiten und Gase noch weniger in diesem Bereich zu suchen haben.
  • Kinder und Haustiere sollten sich in sicherer Entfernung befinden, um deren plötzliches Laufen in den Gefahrenbereich verhindern zu können.
  • Kurze Hose und Flipflops sind als Arbeitskleidung absolut ungeeignet. Mit langer Arbeitskleidung und geschlossenen Schuhen ist man selbst bestmöglich geschützt.
  • Beim Betrieb der Gasflasche sollte auf das Rauchen und andere offene Feuerquellen verzichtet werden.
  • Das Abflammgerät sollte auch nicht in der Nähe von Stromleitungen oder elektrischen Geräten verwendet werden.
  • Den Brenner immer ausschalten wenn er nicht verwendet wird. Nach dem Ende der Arbeit das Gerät gut abkühlen lassen, bevor er an seinem Lagerplatz deponiert wird.
  • Die Gasflasche nach der Beendgung der Arbeiten unzugänglich für Kinder aufbewahren und darauf achten, dass kein Gas austreten kann. Gasflaschen sollten in gut durchlüfteten Räumen lagern und vor Sonneneinstrahlung geschützt sein.

Und wenn doch etwas passiert?

Sollte bei aller Vorsicht doch ein ungewünschtes Feuer entstanden sein, keine falsche Scheu, sondern sofort die Feuerwehr über die Notrufnummer 112 rufen. Dafür sollte auch schon während der Arbeiten immer ein Telefon griffbereit sein.

Nur in der Anfangs- also Entstehungsphase von Bränden können diese noch mit einem Gartenschlauch oder einem Feuerlöscher unter Kontrolle gebracht bzw. bekämpft werden. Für diesen Fall der Fälle sollten daher genau solche Kleinlöschgeräte schnell griffbereit sein.

Schon viele haben das Gefahrenpotential eines Abflammgerätes unterschätzt sei Dir also ber der Verwendung der Gefahr bewußt und handle umsichtig, damit du vor bösen Überraschungen verschont bleibst.

Die Ausgabe März 2024 des Florian Rotenburg ist erschienen

Auf den Internetseiten der Feuerwehren unseres Landkreises dürfte sich jetzt die neue Ausgabe des Florian Rotenburg einfinden.

Ausführlich berichtet das Mitteilungsblatt der Freiwilligen Feuerwehren des Landkreises Rotenburg/Wümme wieder über das Einsatzgeschehen in unserem Landkreis, Versammlungen, besondere Ereignisse und liefert Hintergrundwissen zu aktuellen Feuerwehrthemen.

Wer die PDF-Version des Florian Rotenburg gerne bereits jetzt lesen möchte findet sie als Download entweder direkt auf der Florian Rotenburg Homepage, oder auch hier bei uns im Downloadbereich.

Quelle: Deutscher Feuerwehrverband

Europaweiter Tag des Notrufs am 11. Februar

Europaweit gibt es seit 2009 den 112-Tag. Dieser findet jeweils am 11. Februar statt. Passenderweise ergeben die ersten Ziffern dieses Datums ja den Wert 112. Ziel ist mit diesem Tag auf den kostenfreien Notruf aufmerksam zu machen und seine Bekanntheit zu erhöhen.

Wie zahlreiche andere Feuerwehren nutzen auch wir hiermit den Anlass, um Informationen zum Notruf zu teilen. Was in diesem Zusammenhang die Meisten vielleicht noch nicht wissen, egal wo es in Europa brennt, mit dem Notruf über die 112 ist Hilfe schnell gerufen. Die Rufnummer 112 ist in allen Staaten der Europäischen Union die Nummer in Notfällen. Auch in den Mobilfunknetzen verbindet die 112 uns automatisch mit der jeweils zuständigen Notrufzentrale.

Wer bei der 112 anruft kann sich sicher sein, die Person die den Anruf beantwortet, ist auf Notfälle vorbereitet. Bei uns sind das Mitarbeiter der Verbundleitstellen der Landkreise Harburg, Heidekreis und Rotenburg (Wümme). In der Regel landet der Anruf dann bei der jeweils örtlich zuständigen Leitstelle und wird nur wenn diese verhindert ist an eine der anderen weitergeleitet. Für uns im Landkreis Rotenburg (Wümme) ist das Einsatzleitstelle für Rettungsdienst und Feuerwehr in Zeven. Die dortigen Mitarbeiter sind für die Notrufabfrage speziell geschult und können Dich auch bei medizinischen Notfällen telefonisch unterstützen bis zum Beispiel der Rettungsdienst eintrifft. Wählst Du also den Notruf so gibt es einiges zu klären dies geschieht nach einem bewährten Schema.

Das sicd die nach wie vor gültigen vier W - Fragen:

  • Wo ist es passiert?

    Hilfreich ist die möglichst genaue Straßenbezeichnung samt Hausnummer und natürlich auch der Ort, in dem der Notfall sich ereignet hat. Durch die Leitstelle Zeven wird zwar vornehmlich der Landkreis Rotenburg (Wümme) bearbeitet, aber wie schon eingangs geschrieben kann der Anruf auch zu einer der anderen Leistellen vermittelt werden. Insgesamt dann mehr als eine „Hauptstraße“ oder „Bahnhofsstraße“. Die Nennung des Ortes vermeidet, dass in mehreren Gemeinden Rettungskräfte alarmiert werden. Die Frage nach dem „Wo“ steht mittlerweile an erster Stelle: Sollte das Gespräch danach unterbrochen werden, so kann zumindest Hilfe an den richtigen Ort geschickt werden!

  • Was ist passiert?

Abhängig davon, ob es sich um einen Unfall, ein Feuer oder eine sonstige technische Hilfeleistung handelt, werden unterschiedliche Fahrzeuge alarmiert. Beim Brand kommt die Feuerwehr mit einem Löschfahrzeug, bei einem Handtaschenraub die Polizei im Streifenwagen.

  • Wer ruft an?

Gerade, wenn eine Einsatzstelle beispielsweise beim außer Kontrolle geratenen Lagerfeuer im Wald schwer von außen zu finden ist, ist es für die Einsatzkräfte hilfreich, wenn die Leitstelle den Anrufer nochmals kontaktieren kann. Das „Wer“ ist durch moderne Technik wie beispielsweise die Rufnummernübertragung mittlerweile nicht mehr ganz so wichtig – eine persönliche Ansprache durch die Leitstelle kann aber nicht nur für Kinder auch eine beruhigende Wirkung in einer stressigen Situation entfalten.

  • Warten auf Rückfragen!

Aufregung und Anspannung sind absolut normal – schließlich wählt man nicht jeden Tag den Notruf! Falls man nun in der Hektik eine wichtige Angabe vergessen wird, so ist das nicht schlimm. Die routinierten Leitstellenmitarbeiter werden dies abfragen. Daher sollte man nie von sich auch auflegen, sondern warten, bis die dem Notruf antwortende Stelle erklärt hat, dass sie alle Informationen erhalten hat.

So einfach ist das Absetzen eines Notrufs und das beste, das Ganze funktioniert wie gesagt Europaweit!

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