Tannenbaumsammlung der Elsdorfer Jugendfeuerwehr

Unsere Jugendfeuerwehr hat auch in diesem Jahr am 13.01.2024 mit Unterstützung von ortsansässigen Landwirten Tannenbäume gesammelt.

Wie schon in den Vorjahren fand die Sammlung am zweiten Samstag im neuen Jahr statt. Trotz der nasskalten und somit nicht gerade idealen Witterungsbedingungen haben alle tatkräftig mit angepackt und wieder gerne die Entsorgung der immer grünen Bäume übernommen. Über die im Rahmen der Sammelaktion bei unserer Jugendfeuerwehr eingegangenen Spenden freut diese sich sehr! Sie wird die Gelder nutzen, um den Jugendlichen interessante Übungsdienste und spannende Aktionen bieten zu können.

Los geht es zum Beispiel schon am Sonntag, den 28. Januar mit dem ersten Jugendfeuerwehr Kino-Tag 2024. An diesem Tag werden Jugendfeuerwehren aus dem gesamten Landkreis gemeinsam ins Kino nach Bremen fahren und sich dort gemeinsam den Film Wonka ansehen!

Bist du zwischen 10 und 16 Jahren alt und interessierst Dich für die Feuerwehr? Dann mach bei uns mit und komm zu unseren spannenden Diensten, die jeden Montag von 18:30 bis 19:30 Uhr in unserem Feuerwehrhaus stattfinden! 

DFV - Sicherheitstipps der Feuerwehr zum Jahreswechsel

Unachtsamer Umgang mit Feuerwerk häufig Ursache / Örtliche Regelungen beachten

Berlin – Brennende Balkone, Wohnungen oder gar Häuser, Rettungsdiensteinsätze und Unfälle: Einer Million Feuerwehrangehörigen in Deutschland steht zu Silvester die arbeitsreichste Nacht des Jahres bevor. Häufig werden Verletzungen und Brände durch den unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht. Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern.

Der Deutsche Feuerwehrverband gibt folgende acht Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier:
 

  • Feuerwerkskörper und Raketen sind „Sprengstoff“. Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
  • Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
  • Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser. Beachten Sie örtliche Regelungen!
  • Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg – und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
  • Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!
  • Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
  • Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
  • Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

Die Feuerwehren wünschen den Menschen in Deutschland einen unfallfreien Jahreswechsel.

Sicherheitsprüfung unseres TLF 3000 bei der FTZ in Zeven

Sicherheitsprüfung unseres TLF 3000 bei der FTZ in Zeven

Am 18.12.2023 war unser TLF 3000 bei der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) des Landkreises Rotenburg (Wümme) zu Gast um der sogenannten Sicherheitsprüfung oder auch kurz SP unterzogen zu werden.

Die SP ist eine zusätzliche Prüfung neben der alle 24 Monate stattfindenden Hauptuntersuchung. Wie bei der Hauptuntersuchung werden die Fahrzeuge bei der SP von einem unabhängigen Prüfer überprüft. Ziel ist es frühzeitig Verschleißteile zu erkennen und für deren rechtzeitigen Austausch zu sorgen. Dies schafft zusätzliche Sicherheit im Straßenverkehr und hilft Verkehrsunfälle zu vermeiden.

Für Kraftfahrzeuge der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes, die die eine Gesamtmasse von > 7,5 t besteht seit 01.12.1999 die Pflicht zur Durchführung der SP. Bei uns in Niedersachsen gelten für diese großen Einsatzfahrzeuge damit folgende Prüffristen:

  • Hauptuntersuchung ( HU ) - 24 Monate
  • Sicherheitsprüfung ( SP ) - 12 Monate
  • Abgasuntersuchung ( AU ) - 24 Monate

Für alle dies es ganz genau wissen wollen haben wir alle Angaben auch noch einmal als PDF-Dokument: Prueffristen Feuerwehrfahrzeuge.

Ist das Fahrzeug ohne Mängel, so wird vom Prüfer die sogenannte Prüfmarke erteilt. Die Prüfmarke wird hinten links am Fahrzeugheck auf der Prüfplakette angebracht. Der Pfeil der Marke zeigt auf den Monat, in dem das Fahrzeug wieder zur SP vorgeführt werden muss. Auf der Prüfplakette sind übrigens die letzten sieben Ziffern/Zeichen der Fahrzeug-Ident.-Nummer vermerkt.

Die Farbkennzeichnungen der Prüfmarke sind identisch mit den Plaketten für die HU:

2009 2015 2021 2027 usw.
2010 2016 2022 2028 usw.
2011 2017 2023 2029 usw.
2012 2018 2024 2030 usw.
2013 2019 2025 2031 usw.
2014 2020 2026 2032 usw.
Panoramaaufnahme des Kreisverkehrsplatzes

Verkehrsfreigabe für die L131 zwischen Elsdorf und Abbendorf

Nach mehrfachen witterungsbedingten Verzögerungen konnte am Nachmittag des 15.12.2024 endlich die offizielle Verkehrsfreigabe des neuen Kreisverkehrsplatzes der 131 im Berecih des LogIn Park Elsdorf erfolgen. Es fahlt zwar noch die eine oder andere Straßenausstattung, da aber der übrige Bau erfolgreich abgeschlossen werden konnte, erfolgt auch ohne die selbige bereits jetzt die Freigabe.

Die Errichtung des Kreisverkehrsplatz inkl. Radweg nach Abbendorf wurde im Zuge der Erschließungsarbeiten für den LogIn Park Teil II & III in Elsdorf errichtet.  In den kommenden Wochen und Monaten sollen dann die Restarbeiten ebenso wie die Fertigstellung der Erschließungsmaßnahmen für Bauabschnitt 3 des LogIn Park Elsdorf erfolgen.

Erneute Verzögerung bei der Aufhebung der Sperrung der L131 zwischen Elsdorf und Abbendorf

Sperrung L131Auf Grund mehrerer Baumaßnahmen ist die an unserem Ort vorbei führende Landesstraße L131 zwischen dem Abzweig an der BAB A1 Anschlussstelle Elsdorf und Abbendorf in beiden Richtungen gesperrt.

Nach der ersten Verschiebung der Verkehrsfreigabe auf den 30. November 2023 verzögert sich diese nun erneut. Aufgrund der ungünstigen Witterung in den letzten Wochen sowie einigen Lieferrückständen bleibt die L 131 nun voraussichtöoch bis zum 15. Dezember 2023 für den Verkehr voll gesperrt. Die eingerichteten Umleitungsstrecken haben weiterhin Bestand. Alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten, dies zu beachten. Ortkundige umfahren diesen Bereich bitte weiterhin weiträumig.

Die Niedersächsische Landgesellschaft mbH, die Gemeinde Elsdorf und die bauausführenden Firmen bitten für die Verzögerungen und weiterhin bestehenden Behinderungen um Verständnis.

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